Frage an Peter Altmaier von Claudia G. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Altmaier,
diese Woche hat das BVerfG in Sachen Atomausstieg entschieden, dass die Entschädigung der Stromkonzerne neu geregelt werden muss.
Droht das gleiche Szenario nicht auch bei der Energiewende und dem geplanten Netzausbau?
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger kehren der zentralisierten Stromversorgung den Rücken und produzieren ihren Strom selbst. Dezentrale Speicherung überschüssiger Energie ist inzwischen problemlos möglich.
Die heute schon erkennbar deutlich rückläufige dezentrale Stromnachfrage wird dazu führen, dass in naher Zukunft die Übertragungsnetzbetreiber ihre überdimensionierten Übertragungsnetze nicht kostendeckend werden betreiben können. Werden dann erneut die Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Doppelrolle als private Endverbraucher (Netzentgelte und Strompreis) und Steuerzahler ( Entschädigung Übertragungsnetzbetreiber) doppelt zur Kasse gebeten - für einen unnötigen überdimensionierten Netzausbau, den nur die Investoren (Rendite 6,91%) wollen?
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.11.2020.
Da Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen zusammen rund 70 Prozent des gesamten Stroms in Deutschland verbrauchen, sehe ich das von Ihnen beschriebene Szenario nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister