Frage an Peter Altmaier von Hubertus v. bezüglich Energie
Meine Fragen zur geplanten EEG-Novelle:
Photovoltaik war bisher eine große Erfolgsgeschichte. Nun wird die Finanzierung neu geregelt – nach meinem Eindruck im Sinne der Industrie. Vor allem Mieter und Alt-Anlagenbetreiber kommen dabei aus meiner Sicht schlecht weg.
Wohin jetzt mit dem hausgemachten Strom aus Photovoltaik und Windkraft?
Eigenverbrauch wäre die naheliegende Antwort – gekoppelt mit dem preiswerten Verkauf an die Nachbarn - richtig? Warum ist dieser Aspekt überhaupt nicht in der aktuellen EEG-Novelle enthalten?
Schließlich ist die Anlage bezahlt und kann allein deshalb konkurrenzlos günstig Strom erzeugen. Doch das lässt die gepante gesetzliche Regelung, so einfach nicht zu.
Warum werden Kleinanlagen in Zukunft nicht mehr bezahlbar gemacht?
Sichtworte:
• „Smart-Meter Fähigkeit“ ab 0 KW und nicht wie bisher ab 7 KW
• „Stufenlose Leistungsregelung“ bei jeder Anlage (die Netzbetreiber sind noch in der Entwicklung der notwendigen Technik, doch ein Gesetzestext dazu gibt es bereits)
• „Echtzeitübertragung“: Alle Daten der PV-Analgen sollen zukünftig in Echtzeitübertragung an den Netzbetreiber übermittelt werden
Warum werden Alt-Anlagenbetreiber nun 5 Jahre Zeit haben, mit erheblichem finanziellem Aufwand die PV-Anlagen nachrüsten zu müssen?
Warum schützt die EEG-Novelle vor allem die Stromanbieter vor dem Strom der Bürger?
Warum darf der Betreiber einer solchen Anlage seinen Strom nicht selbst nutzen und Überschüsse an die Nachbarschaft verkaufen? Also für Haushaltsstrom oder auch für die Wallbox, also eine Aufladestation für E-Autos, an der Nachbarn ihre Elektromobile betanken können. Das klingt doch nach Zukunft – oder?
Warum sind solche dezentralen, auf die teilweise Selbstversorgung ausgerichteten Systeme nicht Bestandteil der Neuregelung für Solarstrom?
So viel Solarstrom wie möglich am Ort seiner Erzeugung zu nutzen – ohne administrative, kaufmännische und technische Hürden. Warum ist im geplanten Gesetz diese naheliegende Lösung nicht vorgesehen?
Sehr geehrter Herr v. d. H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7.10.2020.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beinhaltet auch die von Ihnen angesprochene „naheliegende Lösung“. Es werden nämlich durchaus Anreize für Mieterstrom gesetzt und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister