Frage an Peter Altmaier von Stefan R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Altmaier,
Würden Sie sich angesichts des intensiven Mobilfunk-Ausbaus (5G) für die Einführung und Bewahrung strahlungs-armer "weißer Zonen" einsetzen, um der wachsenden Anzahl von Allergikern die Wahl eines für sie gesunden Wohnortes zu ermöglichen, und um den Menschen ihre individuelle Freiheit zur persönlichen Gesundheitsvorsorge zu bewahren? https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/soll-es-ein-recht-auf-mobilfunk-geben.html#topPosition
Dies wünschen einige Gemeinden, sind aber hilflos, weil über eine Standort-Mitbestimmung hinausgehend, eine Verhinderungsplanung von den Netzbetreibern nicht akzeptiert wird.
„Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“ (Deutsche Bundesregierung, Bundesdrucksache 14/7958, S.14 und 18). Demnach wäre die Umsetzung des Minimierungsgebotes umso wichtiger, kann aber derzeit nicht optimal erfolgen.
Wäre es somit nicht sinnvoll, Gemeinden eine Chance zu geben, sich vor einem weiteren Mobilfunk-Ausbau zu befreien, solange Festnetz und eine mobile Notruf-Versorgung sichergestellt ist und die Befreiung demokratisch beschlossen wurde?
Wie stehen Sie zu der Idee, dass sich Regionen und Gemeinden für Erhalt und Etablierung strahlungsarmer Zonen bewerben können? Analog wie bei "Luftkurort" und dem "Bad"-Status, (oder analog zur Option auf Bahnreisen für Handy- oder Ruhe-Abteil)? Wäre es nicht sogar noch wichtiger, insbesondere für reine Wohngebiete eine derartige Option vorzusehen?
Besteht inzwischen ein Bewusstsein dafür, dass solche weißen Zonen einen starken Wertzuwachs erfahren werden, wegen ihrer extremen Seltenheit und dem steigenden Bedarf?
Könnte man nicht sogar von einem neuen Wertschöpfungspotential sprechen, angesichts der zunehmenden Knappheit solcher weißen Flächen, und einen Nachfrage-Boom in der Zukunft antizipieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Reich,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.8.2020.
Ihre darin geäußerte Idee sollten Sie zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur richten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister