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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Altmaier von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wieso werden im zweiten Sozialschutz-Paket lediglich Personen mit einem ALG1-Bezugszeitraum zw. 1.5. und 31.12. des laufenden Jahres mit einer dreimonatigen Verlängerung des Bezugszeitraums bedacht? Wieso nicht die Personen, die in den folgenden Wochen oder Monate in 2021 einen auslaufenden ALG1 Bezug haben? Da der Auslöser Corona sichtlich nicht im Griff ist und wir einen grundgesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz haben frage ich mich ob es an dieser Stelle nicht ebenso Nachbesserungen bedürfe für laufende Bezugsdauern wie es bei dem Kurzarbeitergeld just getan wurde? Möchte man den Umständen seitens der Regierung hier Rechnung tragen oder Menschen zusätzlich gefährden in einer aufkommenden Wirtschaftskrise und sie unter diesen Rahmenbedingungen sehenden Auges in ALG II abdriften lassen?

Besten Dank für sachdienliche Beantwortung.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Storz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.8.2020.

Ich bitte Sie, Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister