Frage an Peter Altmaier von Matthias D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Altmaier,
die Versicherer von Rürup-Renten (Basisrenten) werben damit, dass das angesparte Vermögen nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird, egal wieviel man für seine spätere Rente angespart hat.
Gleichzeitig gibt es aber Höchstgrenzen für die Altersversorgung, die beim Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.
Laut "Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen" heisst es:
"...... 3.) geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt......."
Ich bin 53 Jahre alt und habe 2015 eine zertifizierte Basisrente abgeschlossen. Gleichzeit bin ich noch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wieviel vom angesparten Kapital in der Rürup-Rente wird bei Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht als Vermögen angerechnet?
A.) Das gesamte Vermögen im Rürup-Vertrag wird nicht anerechnet, egal wieviel angespart wurde. So wie die Aussagen der Versicherer.
B.) In meinem Fall, 53 Jahre x 750,- Euro = 39.750,- Euro. Das heisst, alles was über 39.750,- Euro angespart wurde, wird im Fall von Antrag auf Arbeitslosengeld 2 als Vermögen angerechnet.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Dames
Sehr geehrter Herr Dames,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Juni 2020.
Die Angelegenheit fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Ich empfehle Ihnen, Ihr Anliegen im Sinne der Zuständigkeit mit Nachdruck gegenüber dem Bundesminister für Finanzen zu artikulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier