Frage an Peter Altmaier von Ann-Cathrin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Altmaier,
Im Politikunterricht haben wir den Fraktionszwang ausführlich behandelt. Nun möchte ich von Ihnen wissen, was Sie davon halten und ob Sie selbst oder jemand anderes aus Ihrer Partei davon betroffen sind? Ich bitte Sie um Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ann-Cathrin Hackenberger
Sehr geehrte Frau Hackenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich verweise auf meine Antwort an Frau Jung: in der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages herrscht kein Fraktionszwang. Jeder Abgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet (Artikel 38, Absatz 1 GG). Natürlich folgt man bei Abstimmungen, deren Thematik nicht zu den eigenen Spezialgebieten gehören, oftmals der Parteilinie. Denn in diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die damit befassten Kolleginnen und Kollegen das Thema eingehend vorberaten haben und ihre Abstimmungsempfehlung eine vernünftige und richtige ist. Es kann natürlich auch vorkommen, dass ein Abgeordneter nach Diskussionen mit und Informationen durch seine Kolleginnen und Kollegen seine Meinung zu einem bestimmten Thema vor einer Abstimmung noch einmal ändert. Mit Partei- oder Fraktionszwang hat das aber nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier