Frage an Peter Altmaier von Mareike J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Altmaier,
als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreis Saarlouis sind Sie doch sicherlich schon mit dem Themen Fraktions- und Parteizwang konfrontiert worden. Sind dies Ihrer Meinung nach ernstzunehmende Probleme in der heutigen Politik oder eher Einzelfälle?
Wir haben im Politikunterricht über einen Fall aus Baden-Württemberg gesprochen, bei dem ein Abgeordneter von seinem Fraktionsausschuss suspendiert wurde, da er seine eigene Meinung vertreten wollte und sich nicht von seiner Partei beeinflussen ließ.
Wie beurteilen Sie diesen Fall?
Mit freundlichen Grüßen,
Mareike Jung
Sehr geehrte Frau Jung,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum Thema „Fraktionszwang“ kann ich Ihnen folgendes sagen: in der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages herrscht kein Fraktionszwang. Jeder Abgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet, wie es Artikel 38, Absatz 1 GG, festhält. Natürlich folgt man bei Abstimmungen, deren Thematik nicht zu den eigenen Spezialgebieten gehören, oftmals der Parteilinie. Denn in diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die damit befassten Kolleginnen und Kollegen das Thema eingehend vorberaten haben und ihre Abstimmungsempfehlung eine vernünftige und richtige ist. Dies hat aber nichts mit Partei- oder Fraktionszwang zu tun.
Der von Ihnen erwähnte Fall in Baden-Württemberg ist mir nicht in Einzelheiten bekannt, daher kann ich mich dazu nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier