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Frage von Pascal A. •

Frage an Peter Altmaier von Pascal A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schmidt
mich würde wirklich interessieren, wie Sie zu der Einführung des Fingerabdruckes im Personalausweis stehen.
Wie kann es sein, dass etwas, das bislang nur in faschistischen Systemen eingeführt wurde (wie in Spaniens Herrschaft unter Franko), plötzlich als Verbesserung der Sicherheit eingestuft werden kann?
Diese Form der Sicherheit hat ja nachweislich auch nicht die Anschläge in Madrid verhindern können.
Nicht nur ich, sondern auch viele meiner Bekannten und Freunde sehen in dieser Einführung eine massive Beschneidung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Etwas, was gerne von Diktatoren eingesetzt wird, um das Volk zu kontrollieren, kann doch nicht plötzlich in einer Demokratie dem Volk als eine Verbesserung der Sicherheit angepriesen werden, oder etwa doch?
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Anna

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Anna,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. September 2007, mit der Sie nach meiner Einstellung hinsichtlich Fingerabdrücken im Personalausweis fragen. Lassen Sie mich hierzu ein wenig ausholen:

Wie Sie vielleicht wissen wurde zum 1. November 2007 der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation eingeführt. Dieser enthält zusätzlich zu dem bereits seit 1. November 2005 im Chip des Passes gespeicherten Lichtbild des Passinhabers auch zwei Fingerabdrücke. Ziel ist vor allem, die Verbindung zwischen dem Dokument und seinem Inhaber zu stärken, um die missbräuchliche Verwendung eines fremden Passes zu verhindern. Insbesondere an den Grenzen soll im Wege eines 1:1-Vergleichs geprüft werden, ob das vorgelegte Dokument auch tatsächlich für den Passinhaber ausgestellt wurde. Darüber hinaus wird die Fälschungssicherheit des Reisepasses weiter erhöht.

Bei der Einführung des elektronischen Reisepasses handelt es sich um ein EU-weit abgestimmtes Vorgehen auf Grundlage einer alle Mitgliedstaaten verpflichtenden EG-Verordnung. Die Bundesregierung hält diese Neuerungen aus den genannten Gründen für sinnvoll und notwendig. Dabei wird dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung durch rechtliche und technische Maßnahmmen umfassend Rechnung getragen. U.a. gelten die schon bislang geltenden strengen Datenschutzvorschriften des Passrechts zukünftig auch für die im Chip gespeicherten biometrischen Merkmale; soweit erforderlich, wurden darüber hinaus spezielle Regelungen eingefügt.

Nun sind Reisen nicht nur mit dem Reisepass, sondern auch mit dem Personalausweis möglich. So kann er u.a. zur Einreise in die Schengen-Staaten genutzt werden. Der Schutz vor dem Missbrauch von Identitäten sollte jedoch möglichst lückenlos sein. Die Bundesregierung verfolgt daher eine einheitliche Sicherheitsstrategie, die auch die Einführung biometrischer Merkmale in einem elektronischen Personalausweis erfordert.

Dabei dürfen Sie sich den aktuellen Prozess der Erfassung der Fingerabdrücke nicht so vorstellen, dass Sie wie im Krimi Ihren Finger erst auf ein Stempelkissen und dann auf ein Papier drücken müssen: Dies ist nicht der Fall. Vielmehr erfolgt die Speicherung im Rahmen einer automatischen Fingerabdruckerkennung. Dabei legt der Antragsteller bei der Passbeantragung seine - im Regelfall - beiden Zeigefinger (sog. "2-Finger-flach") auf ein Erfassungsgerät mit Sensortechnik (Fingerabdruckscanner). Anschließend werden die digitalen Fingerabdrücke durch die Passbehörde an den Passproduzenten elektronisch übermittelt, der die gesicherte Speicherung im Chip des Passes im Rahmen des Produktionsprozesses vornimmt. Die Fingerabdrücke werden auch nur im Chip, d.h. weder im lokalen Passregister noch in einer externen Datenbank gespeichert. Auf diese Weise bleiben die Fingerabdrücke allein in der Obhut des Passinhabers.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier