Frage an Peter Altmaier von Philip K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Altmaier,
Nachdem ich ihre letzten Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen gelesen habe, drängt sich mir der Verdacht auf Sie drücken sich vor den Antworten, die für die Nutzer dieses Portals hier wirklich von Interesse sind.
"Doch in der Sorge um die Freiheit und die Sicherheit der Bürger müssen solche Überlegungen gestattet sein."
Ich unterstelle hier, dass es dem Staat nicht um Freiheit und Sicherheit geht, sondern ganz alleine um Machterhalt und Kontrolle. Gerade weil es eben keine 100%ige Sicherheit vor Anschlägen, Terror oder dergleichen geben kann (was viele Politiker immer wieder sagen), ist es völlig unverhältnismäßig und maßlos Gesetze / Befugnisse einzuführen, die eine völlig umfassende Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen. Alleine die Tatsache, dass diese Möglichkeit geschaffen wird ist besorgniserregend, völlig egal in wie vielen Fällen sie angewendet werden mag.
1. Wie will die CDU/CSU sicherstellen, dass die Privatsphäre eines Betroffenen gewahrt bleibt? Und ersparen Sie uns bitte die Antwort mit dem Richtervorbehalt, dass ist a) auch nur ein Scheininstrument, wie bei Abhöraktionen, von denen es eben zu viele gibt und b) völlig unerheblich, wenn der Zugriff auf die Festplatte eines Betroffenen stattfindet, da er in diesem Moment virtuell jegliche Privatsphäre verloren hat.
2. Was halten Sie von Herrn Peter Schaar und seiner Arbeit (z.B. http://www.schaeuble-wegtreten.de/blog/?p=6 )?
3. Wieso unterstellen Sie, dass die Online-Durchsuchung nichts "Sensationelles" sei, nur weil rot-grün dieses Instrument im stillen Kämmerlein (möglicherweise) genutzt hat? Gerade da liegt ja der Hund begraben, sind Sie wirklich so naiv zu glauben die Bevölkerung hätte sich das einfach gefallen lassen, wenn es öffentlich bekannt gewesen wäre?
4. Nutzen Sie regelmäßig das Internet, wissen Sie, wie es funktioniert? Viel Erfolg beim verbannen von unerwünschten Schriften im www.
Mit freundlichen Grüßen,
Philip Kaufmann
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
bei der Online-Durchsuchung, wie wir sie diskutieren, geht es um eine ultima ratio Befugnis zur Abwehr terroristischer Gefahren unter engsten Voraussetzungen. Es geht mitnichten um eine um die umfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger.
Vorgesehen sind eine Reihe von verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen Grundrechtsträger. So ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung zu berücksichtigen. Sämtliche Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern gelten auch für die Online-Durchsuchung. Die Maßnahme kann grundsätzlich nur durch ein Gericht angeordnet werden. Entgegen Ihrer Auffassung ist der Richtervorbehalt aus meiner Sicht ein taugliches Instrument zur Kontrolle der rechtsstaatlichen Voraussetzungen und zum Schutz der betroffenen Grundrechte. Diese Einschätzung entspricht im Übrigen auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der berechtigten Interessen des Datenschutzes.
Mein Hinweis auf die Durchführung der Maßnahme durch die Vorgängerregierung sollte nicht als Argument dafür dienen, dass die Online-Durchsuchung keine besondere Maßnahme darstellt und daher keiner besonderen Rechtfertigung bedürfe. Es erstaunt mich aber schon, dass Herr BM Dr. Schäuble als Totengräber des Rechtsstaats bezeichnet wird, weil er für eine solche Maßnahme den rechtsstaatlich vorgegebenen Weg geht und über eine Gesetzesinitiative die öffentliche Debatte sucht, während die vorangegangene Bundesregierung hierfür nicht einmal ein Gesetz für erforderlich angesehen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier