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Frage von Stefan R. •

Frage an Peter Altmaier von Stefan R. bezüglich Verkehr

Obwohl biologische Einflüsse der Mobilfunkstrahlung in zahlreichen Studien bewiesen wurden, auch am Menschen und auch weit unterhalb unserer Grenzwerte,
- http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/ausgewaehlte-studien/mobilfunk-grenzwerte-gesundheit-risiko-vorsorgewerte/
- https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=345&class=DownloadItem

wird die Bedeutung der wichtigsten Auswirkungen, wie Beeinflussung der Hirnströme, Erbgut-Schädigung, Insektensterben, beschleunigte Alterung, offiziell heruntergespielt, mit nicht mehr haltbaren Aussagen wie: "Innerhalb der Grenzwerte seien keine Gesundheitsschäden zu erwarten" Sogar das BfS und Stiftung Warentest beziehen sich auf die "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP). Diese ist jedoch ein privater, in Oberschleißheim eingetragener Verein, der seine Mitglieder selber rekrutiert und Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

Keine Rückversicherung deckt durch Funkstrahlung verursachte Schäden , Swiss Re warnt vor dem 5G-Netzausbau.
- https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1412 (S.11)

Konkrete Frage an Sie: Erkennen Sie die Dringlichkeit, auch die wichtigen Kritiker als interessenfreie Informationsquellen heranzuziehen, um dem in § 2 GG und § 20a GG gewährleisteten Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt zu gewährleisten?

Zweite konkrete Frage: Darf es angesichts aller Fakten und Warnungen Ihrer Ansicht nach noch einen Grund geben (welchen), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen (siehe oberstes Link) ? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5.9.2019.

Ich bitte Sie, diese Fragen zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur richten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier