Frage an Peter Altmaier von Jan Niklas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Altmaier,
als Saarländer wende ich mich an Sie, da Sie mich über die CDU-Liste im Bundestag vertreten und natürlich auch in Ihrer Funktion als Bundesminister direkt im Kabinett mitwirken.
Die Bundesregierung hat in dieser Woche einen Referentenentwurf für eine Reform des "Transsexuellengesetzes" an die Verbände geschickt. Diese sollten sich innerhalb von zwei Tagen äußern, was an sich schon ein Unding ist. Der Entwurf enthält neben einigen wenigen Verbesserungen viele deutliche Verschlechterungen für transgender und auch intersexuelle Mitmenschen, wie den diversen Stellungnahmen zu entnehmen ist. Gegenüber dem Ideal einer repressionsfreien Selbstbestimmung bleibt er weit zurück.
Da Sie der Regierung angehören, gehe ich davon aus, dass hier auch in Ihrem Namen gehandelt wurde.
(1) Sehe ich das richtig? Wie stehen Sie zum Vorgehen der Regierung und zum vorliegenden Entwurf? Welche Forderungen haben Sie an eine Gesetzesnovelle?
(2) Falls Sie den Referententwurf im Wesentlichen unterstützen: Welche Missbrauchspotentiale sollen durch so ein restriktives und inhumanes Verfahren bekämpft werden? Worin besteht der potentielle Schaden? Welche konkreten Hinweise aus Ländern mit liberaleren Verfahren gibt es, dass dieser angenommene Missbrauch tatsächlich stattfindet und welche konkreten Schäden konnten dort verzeichnet werden?
(3) Falls Sie meine Einschätzung im Wesentlichen teilen: Welche konkreten Maßnahmen wollen und werden Sie unternehmen, um die Verschlechterung des Ist-Zustandes durch den vorliegenden Entwurf zu verhindern und auf eine Verbesserung der Situation - möglichst im Sinne einer Selbstbestimmung der direkt betroffenen Mitmenschen ohne staatliche Repressalien - hinzuwirken? Welche Möglichkeiten, auf Ihre Ministerkollegen einzuwirken, werden Sie nutzen?
Danke schon jetzt für Ihre Antwort,
J. N. F.
Sehr geehrter Herr Fingerle,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.5.2019.
In der heutigen, von Vielfalt geprägten Gesellschaft darf Diskriminierung jeglicher Art keinen Raum haben. Dies gilt insbesondere auch für Bürger, die sich der sog. LSBTI-Gruppe zurechnen. Ich befürworte daher das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht und bringe diese Haltung auch in den entsprechenden Diskussionen zum Ausdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier