Frage an Peter Altmaier von Wolfgang K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
In der RP wurde am 06.03.2019 ein Interview mit Ihnen veröffentlicht. Bei der beigefügten Info wurde angegeben, dass Sie seit 1990 Beamter der Europäischen Kommission sind, seit 1994 beurlaubt und seitdem Mitglied des Bundestages sind. In der letzten Woche wurde im WDR mitgteilt, dass EU Mitarbieter als Previlegierte von der Einkommensteuer befreit sind. Nutzen Sie dieses Privileg auch während Ihrer Zeit als Bundestagsmitglied und werden nicht zur Zahlung der Einkommensteuer herangezogen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.3.2019.
Als Bundestagsabgeordneter zahle ich, wie jeder andere Bürger auch, in vollem Umfang deutsche Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Für die Zeit als aktiver EU Beamter (1990-1994) war ich zwar von deutscher Einkommenssteuer befreit, aber nur für meine EU Einkünfte, die dafür von der EU besteuert wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier