Frage an Peter Altmaier von Marco H. bezüglich Recht
Hallo Herr Altmaier,
mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.
Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:
Nun zu meinem Anliegen:
Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich-
bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt intensivst zur Debatte stellen und wann Sie ggf. daran mitwirken werden einen Untersuchungsausschuss einzuleiten? Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht vieler Experten gegeben. Wie sehen Sie das?
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt sein?
Vielen Dank.
Hier noch die von mir avisierte Aussage:
"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."
Sehr geehrter Herr Heit,
Ihr Anschreiben vom 23.02.2018.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich mangels Zuständigkeit als Wirtschaftsminister zu dieser Frage nicht äußern kann.
mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister