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Peter Altmaier
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Frage von Alexander T. •

Frage an Peter Altmaier von Alexander T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Altmaier.

Seit dem 1.1.2017 sind die Vorgaben der "Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD)" verpflichtend. Nach herrschender Ansicht gelten diese auch für Freiberufler und Kleinunternehmer.

Die GoBD enthält jedoch diverse Vorgaben, die für Inhaber kleinerer Gewerbe oder Freiberufler schlicht unverhältnismäßig erscheinen, so beispielsweise die Vorgaben zur Archivierung geschäftlicher E-Mails (entsprechende, GoBD-konforme Lösungen sind teilweise sehr teuer) sowie zur Erstellung einer ausführlichen Verfahrensdokumentation.

In diesem Zusammenhang interessiert mich Ihre Einschätzung, inwieweit die Vorgaben der GoBD auch von kleineren Gewerbeunternehmen und Freiberuflern erfüllt werden müssen. Falls eine "laxere" Anwendung in Frage kommt, inwieweit gibt es diesbezüglich explizite Vorgaben an die Finanzämter?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

A. T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trisko,

Ihr Anschreiben vom 15.12.2017.

Vielen Dank für den Hinweis, ich werde ihn nach der Regierungsbildung mit dem dann zuständigen Ministerium besprechen, um Abhilfe zu schaffen.

mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister