Frage an Peter Altmaier von Alexander T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Altmaier.
Seit dem 1.1.2017 sind die Vorgaben der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" verpflichtend. Nach herrschender Ansicht gelten diese auch für Freiberufler und Kleinunternehmer.
Die GoBD enthält jedoch diverse Vorgaben, die für Inhaber kleinerer Gewerbe oder Freiberufler schlicht unverhältnismäßig erscheinen, so beispielsweise die Vorgaben zur Archivierung geschäftlicher E-Mails (entsprechende, GoBD-konforme Lösungen sind teilweise sehr teuer) sowie zur Erstellung einer ausführlichen Verfahrensdokumentation.
In diesem Zusammenhang interessiert mich Ihre Einschätzung, inwieweit die Vorgaben der GoBD auch von kleineren Gewerbeunternehmen und Freiberuflern erfüllt werden müssen. Falls eine "laxere" Anwendung in Frage kommt, inwieweit gibt es diesbezüglich explizite Vorgaben an die Finanzämter?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
A. T.
Sehr geehrter Herr Trisko,
Ihr Anschreiben vom 15.12.2017.
Vielen Dank für den Hinweis, ich werde ihn nach der Regierungsbildung mit dem dann zuständigen Ministerium besprechen, um Abhilfe zu schaffen.
mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister