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Frage von Werner R. •

Frage an Peter Altmaier von Werner R. bezüglich Gesundheit

In Frankreich ist es gesetzlich geregelt, dass die Patienten ihre Arztrechnungen unterschreiben, selbst bezahlen und dann eine Erstattung von der Krankenversicherung bekommen. Warum ist das bei uns nicht möglich? denkt die CDU an eine solche oder ähnliche Regelung?

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Für Privat Versicherte ist dieser Ablauf ohnehin die Regel. Für Gesetzlich Krankenversicherte ist eine Regelung wie die erwähnte französische in abgewandelter Form im Katalog der Gesundheitsreform enthalten. Alle Versicherten haben die Möglichkeit, das Prinzip der *Kostenerstattung* zu wählen. Dabei zahlt der Versicherte oder ein Familienmitglied eine bestimmte Behandlung selbst und reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet aber nur einen Teil der Kosten. Werden zum Beispiel zusätzlich Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, in Rechnung gestellt, muss der Versicherte diese selbst zahlen. Auch den Honoraraufschlag für privatärztliche Leistungen übernimmt die Kasse nicht. Zu beachten ist auch, dass die Krankenkasse für die Bearbeitung der Rechnung eine Gebühr erhebt. An eine weitergehende Regelung oder an eine Regelung wie die französische für die gesetzlich Versicherten denkt die CDU derzeit nicht.