Frage an Peter Altmaier von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Altmeier,
Sie schrieben gerade, daß Sie in Bezug auf die Fragen um die videografische Dokummentation von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von Begutachtungen (in Psychiatrie und Psycholgie) die Positionen der Bundesminister unterstützen (1).
Hierzu würde ich gern in Erfahrung bringen:
1. Welche Bundesminister haben sich hierzu geäußert?
2. Wo sind diese Positionen nachlesbar?
3. Desweiteren wüßte ich gern, ob mir die Bundesminister glauben, daß keiner der von mir schritlich befragten über 50 Fachkollegen (2 )einen fachlichen oder rechtlichen Einwand erhob gegen die Forderung, das psychiatrische Untersuchugsgespräch vollständig videografisch aufzuzeichnen, sodaß bei Streifragen z.B. auch das Verhalten des Sachverständigen (inklus. Gesten, Mimik) z.B. für einen Fachkollegen und den Richter überprüft werden kann, das ja mitnichten ohne Einfluß auf die Anamnese- und Befund-Daten-Erhebung ist.
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/peter_altmaier-778-77997--f462100.html#q462100
2) z.B. https://antikorruption2014.jimdo.com/inhaltsverzeichnis-2016/1-anschreiben-im-%C3%BCberblick-2016/01-12-2016-2/
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Februar 2017.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich angesichts der großen Anzahl der an mich gerichteten Anfragen aus allen Politikbereichen nicht erneut auf Ihr Anliegen eingehen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben