Frage an Peter Altmaier von Ernst H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Schon immer fällt mir auf, dass Frau Merkel in Neujahrsansprachen usw. aufführt wer gemeint ist und zitiert dazu Artikel 3 Absatz 3 des GG, dabei lässt sie immer den letzten Satz, der ergänzt wurde, weg. Nun hat sie auch dem neuen amerikanischen Präsidenten Zusammenarbeit angeboten und dabei wieder Artikel 3 Absatz 3 ohne den letzten Satz zitiert bei ihren Bedingungen für wen Menschenrechte gelten. Da die Bundeskanzlerin keine Zeit hat, ihren Bürgern zu antworten, können Sie für mich klären, ob sie Behinderte Menschen nicht mag, oder ob sie den letzten Satz nicht kennt, oder ob für Sie - was ich doch nicht hoffe - Behinderten Menschenrechte gar nicht zustehen.(Übrigens in den Evangelien zu lesen: Jesus hat sich weder für Flüchtlinge noch Arme eingesetzt, sehr wohl aber für Behinderte das ist ein christlicher Wert.) Für Ihre Mühe danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr Heinz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. November 2016.
Alle Mitglieder der Bundesregierung stehen auf dem Boden des Grundgesetzes in all seinen Teilen. Gerade die Bundeskanzlerin hat sich immer wieder für die Belange der Behinderten eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben