Frage an Peter Altmaier von Franz M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Altmaier,
wie heute "die Welt" berichtet hat ( https://beta.welt.de/politik/deutschland/article158049400/Fluechtlinge-machen-Urlaub-wo-sie-angeblich-verfolgt-werden.html ), machen inzwischen anerkannte Asylbewerber sogar Urlaub in ihren Herkunftsländern, in denen sie doch angeblich verfolgt werden. Da sich die Behörden nicht darüber austauschen dürfen, hat das natürlich keine Auswirkungen auf ihren Asylstatus. Ist das aus Ihrer Sicht in Ordnung? In welchem Ausmaß dürfen Asylbewerber und anerkannte Asylanten den deutschen Staat belügen, ohne dass es Auswirkungen auf Ihren Status hat? Kann es ernsthaft der Fall sein, dass der angeblich "politisch Verfolgte" in seinem Verfolgerstaat ein paar nette sonnige Tage verbringen kann? Beabsichtigt die Bundesregierung hier irgendetwas zu unternehmen oder bleibt es bei dem üblichen Geschwätz?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. September 2016.
Ich kann diese Einzelfälle nicht beurteilen, das ist Sache der zuständigen Behörden. Ein solches Verhalten eines Asylbewerbers kann aber erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Ablehnung seines Asylverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben