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Peter Altmaier
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Frage von Steffen P. •

Frage an Peter Altmaier von Steffen P.

Sehr geehrter Herr Altmaier!

Haben Sie sich einmal persöhnlich die Folgen von Fracking in den USA angeschaut? Sind Sie der Meinung, dass diese Folgen, die als nachhaltige (langfristige) Schäden angesehen werden können, die Nachhaltigkeit ist, der sich auch die Bundesregierung international verpflichtet hat? Ist es das, was Sie auch mit reinem Gewissen ihren Enkel und den weiteren Generationen vererben würden?

Auf die wissenschaftliche Debatte will ich Sie nicht hinweisen, ich betrachte es als selbstverständlich, dass Sie die als stimmberechtigter Abgeortneter alle verfolgt haben, oder irre ich mich da? Wird sich Ihr Abstimmungsverhalten daran orientieren, dass sie vom Volk demokrtisch gewählt wurden um mit Sorgfalt Entscheidungen zu treffen, die die Zukunft Ihrer Wähler sichert? ... oder gibt es da noch andere Beweggründe? Zum Schluss würde mich noch interessieren, wie Sie votieren werden bzw. votiert haben, schließlich kommen Sie ja aus einem Bundesland, wo durch den Steinkohlebergbau bereits erhebliche Schäden in der Geologie, dem Gewässersystem und der Siedlungsinfrastruktur samt Immobilien zu verzeichnen sind. Es ist Ihnen sicher bewusst, dass auch Ihre Entscheidung ein Beitrag zur Volks/Bürgernähe ist, die sich in der nächsten Wahl niederschlagen wird.
Als politisch interessierter Bürger habe ich täglich mein Auge darauf.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Potel (Dipl. Geogr.)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Potel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juni 2016.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Dementsprechend hat sowohl der Bundestag am 24. Juni 2016, als auch der Bundesrat am 08. Juli 2016 ein weitgehendes Verbot des umstrittenen unkonventionellen Frackings beschlossen. In fünf Jahren soll der Bundestag dann entscheiden, ob es bei den Regelungen bleibt. Das ist eine vergleichsweise strenge Vereinbarung. Denn macht der Bundestag dann nichts, würde das Verbot weiter gelten.

Um bestehende Kenntnislücken beim unkonventionellen Fracking zu schließen, sind deutschlandweit lediglich vier Probebohrungen im Schiefer-, Ton- Mergel- oder Kohleflözgestein zulässig. Die Forschungsvorhaben werden nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung erlaubt.

Die zweite Art des Frackings, die konventionelle ohne Chemie, darf weiter angewendet werden. Allerdings werden auch hier strengere Regeln gelten. Zudem muss das Fracking-Unternehmen bei auftretenden Schäden beweisen, dass es nicht daran schuld ist.

Somit gewährleistet das neue Fracking-Gesetz, dass das konventionelle Fracking den strengen und transparenten Rechtsrahmen erhält, der erforderlich ist und dem unkonventionellen Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken ein klarer Riegel vorgeschoben wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben