Frage an Peter Altmaier von Günter W.
Sehr geehrter Herr Dr. Altmaier,
Die Bundesregierung möchte die erneuerbaren Energien mit fadenscheinigen Argumenten ausbremsen und dies obwohl sie sich auf der Weltklimakonferenz in Paris als „Vorkämpfer“ für den Klimaschutz dargestellt hatte.
Die Klimaschutzziele werden mit der sogenannten „Reform“ des EEG 2016 konterkariert und gleichzeitig werden auch die Bürger, die oft in Bürger – Energiegenossenschaften die erneuerbaren Energien vorangebracht haben, ausgebootet. Insbesondere die Einführung von Ausschreibungen gefährdet deren Engagement erheblich.
Mit Ausschreibungen und Mengenbegrenzungen soll ausgerechnet die preisgünstigste Form der Energieerzeugung, nämlich die Windenergie an Land, ausgebremst werden.
Was die Strompreise nach oben treibt sind Ausnahmeregelungen für industrielle Großverbraucher. Diese zahlen keine EEG-Umlage und auch keine Netzentgelte.
Selbst die EU-Kommission erlaubt Ausnahmen von Ausschreibungen für kleinere Windkraft-Projekte bis zu 18 Megawatt. Eine solche „De minimis“ Regelung müsste zumindest für kleinere Akteure eingeführt werden, um die Akteursvielfalt zu erhalten. Nutzlos ist die nun vorgesehene sogenannte „Privilegierung“ für kleine Akteure. Sie sollen an Windkraft-Ausschreibungen teilnehmen können, bevor sie eine Bundesemissionsschutz–Genehmigung (BImsch-Genehmigung) haben. Sie sollen aber eine Sicherheit hinterlegen, die leicht bei 100.000 € bei einem kleineren Projekt liegt. Diese Sicherheit wird fällig (Pönale), falls es nach einem Zuschlag bei der Ausschreibung keine BImsch-Genehmigung gibt. Das Geld wäre dann zusätzlich zu den hohen Entwicklungskosten verloren – ist das Privilegierung?
Fragen:
• Für welche Änderungen bei dem Entwurf des EEG 2016 wollen Sie sich einsetzen, um den dringend gebotenen verstärkten Ausbau insbesondere der preisgünstigen Windenergie an Land zu erreichen?
• Was sollte Ihrer Meinung nach getan werden, um die Chancen für Bürgerenergie trotz Ausschreibungen zu erhalten?
Viele Grüße
G. Walle
Sehr geehrter Herr Walle,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Juni 2016.
Die Bundesregierung hat mit dem EEG 2016 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Fortgang der Energiewende sichert und die Kostenbelastung der Bürger in Grenzen hält.
Der Gesetzentwurf wurde intensiv mit den Bundesländern diskutiert und befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben