Frage an Peter Altmaier von Hartmut Georg M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Altmaier,
aus meiner Sicht ist es nicht länger hinnehmbar, dass gerade arme Menschen auf dem Arbeits-und Wohnungsmarkt einer derart großen Konkurrenz ausgesetzt werden. Aus meiner Sicht besteht die Möglichkeit, dass sie sich so radikalisieren und den falschen Menschen nachlaufen.
Wie viele Asylbewerber kamen denn in 2015 nun wirklich nach Deutschland? In diesem Artikel ist nachzulesen, dass 1,1 Mio. kamen und 250 000 laut BAMF noch nicht registriert wurden:http://m.bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/neue-zahlen-43988826.bildMobile.html Wie kann man die genaue Zahl feststellen, wenn es gar keine Grenzkontrollen gibt?
Warum wird nicht mehr erwähnt, dass es außerdem auch noch eine signifikant hohe Zuwanderung von anderen Ausländer,besonders aus der EU gibt? In 2014 waren das ca. 1,3 Mio. ( damals nur knapp 200 000 Asylsuchenden). Ich sende Ihnen zum besser Verständnis diesen Link mit:http://www.sat1.de/news/politik/deutschland-hoechste-zuwanderung-seit-1992-103242 Es ist nicht anzunehmen, dass in 2015 keine anderen Zuwanderer außer Asylbewerber kamen. Aber in Sendungen wie " Anne Will" ( gestern)" ist dennoch von 1. Mio. Zuwanderern, Migranten, Flüchtlingen o.ä. die Rede. Wann legt die Bundesregierung endlich eine Gesamtbericht über die Einwanderung für das Jahr 2015 vor?
Muss Deutschland nicht endlich erkennen, dass offene Grenze eine Gefahr sind. So sind alleine in Baden-Württemberg angeblich 30 000 Flüchtlinge verschwunden, wie man diesem Link entnehmen kann: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fluechtlinge-in-baden-wuerttemberg-tausende-unregistriert-auf-der-flucht.2a715f9a-7f3a-4c8a-89bc-9c3b9477761f.html
Wie will die Politik den hohen Jobverlust kompensieren, der sich laut dieses Artikels anbahnt? Warum duldet Deutschland eine so hohe Zuwanderung trotz der kommenden Automatisierung?:http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/automatisierung-die-roboter-kommen-1.2360577
Mit freundlichen Grüßen
H.G.Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Januar 2016.
Die von Ihnen genannte Zahl in Höhe von rund 1,1 Millionen registrierten Asylbewerbern und Flüchtlingen im vergangenen Jahr 2015 ist korrekt. Diese Zahl ergibt sich aus dem sog. EASY-Verteilsystem. Die Bundesländer registrieren die ankommenden Asylsuchenden und verteilen diese anschließend bundesweit auf Basis des sog. Königsteinerschlüssels. Das Saarland, mein Heimatbundesland, muss beispielsweise auf Basis des Königsteinerschlüssels 1,22 Prozent aller bundesweit ankommenden Asylsuchenden aufnehmen.
Daneben gab es eine Dunkelziffer nicht registrierter Flüchtlinge. Die Bundesländer haben zwischenzeitlich im Bereich der Registrierung nachpersonalisiert und können die ankommenden Menschen fast tagesaktuell erfassen. Auch die Daten der noch nicht registrierten Menschen sind inzwischen weitgehend erfasst.
Dem steht eine ganz erhebliche Zahl von Flüchtlingen gegenüber, die in andere EU-Staaten weitergereist sind oder doppelt registriert wurden. Daneben wird insbesondere das Datenaustauschverbesserungsgesetz deutliche Optimierungen bringen, denn die unterschiedlichen IT-Systeme von Bund, Ländern und Kommunen werden vernetzt und die Flüchtlingsdaten werden einheitlich erfasst. Damit einhergehend erhalten zukünftig alle Asylsuchenden einen einheitlichen Flüchtlingsausweis (Ankunftsnachweis). Durch das zentrale System werden die Daten so früh wie möglich erfasst – also nicht erst bei der Stellung des eigentlichen Asylantrages, sondern beim Erstkontakt der Behörden mit den Schutzsuchenden. Durch den Ankunftsnachweis werden in der Zukunft auch Doppelregistrierungen verhindert. Im Rahmen der sog. Fast-ID, d. h. durch Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsysteme können die Registrierungsbehörden über eine Sofortabfrage direkt vor Ort feststellen, ob bei dem betreffenden Schutzsuchenden bereits Daten vorhanden sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es ohne den Ankunftsnachweis zukünftig kein Asylverfahren und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben wird.
Das vorgenannte Verfahren der bundesweiten IT-Vernetzung stellt für unseren Verwaltungsapparat eine riesige Verbesserung dar. Gleichwohl ist der entsprechende Umsetzungsprozess mit sehr viel Arbeit verbunden. Ab Mitte Februar wollen wir mit der Ausstellung des Ankunftsnachweises in einigen Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen. Die vollständige Umsetzung soll bis Mitte 2016 abgeschlossen sein.
Ihre Einschätzung bzgl. des Arbeits- und Wohnungsmarktes teile ich persönlich indessen nicht. Zahlreiche Förderprogramme wurden zwischenzeitlich auf den Weg gebracht. Im Saarland hat Innenminister Klaus Bouillon beispielsweise bereits im Dezember 2014 ein Wohnraumförderprogramm initiiert, von dem sowohl Asylbewerber und Flüchtlinge als auch Sozialleistungsempfänger profitieren.
Lieber Herr Mayer, ich habe Verständnis für ihre Sorgen, kann Ihnen aber versichern, dass die Bundesregierung alles dafür tun wird, dass wir die aktuelle Herausforderung meistern werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zukünftig der Zugang an Asylsuchenden begrenzt werden muss. Hierfür wirbt die Bundeskanzlerin bei den Staats- und Regierungschefs der EU derzeit für eine einheitliche europäische Lösung. Die Europäische Union ist eine Solidar- und Wertegemeinschaft. Eine Verteilung der in Europa ankommenden Schutzsuchenden nach einer festgelegten Quote ist aus Sicht der Bundesregierung insoweit der richtige Weg, die Gesamtthematik fair und kohärent zu regeln.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB