Frage an Peter Altmaier von reiner o. bezüglich Recht
sie sagen das es bei der familiennachholung für syrer bleibt, ist jhnen eigentlich bekannt wenn ein syrer alles nachholen kann, und zwar ohne nachweisen zumüssen das er in der lage ist für diese auch aufzukommen, wenn nicht sollten sie mal die anordnung nach§23 abs.1 des aufenthaltsgesetzes lesen, unsere kommunen hier ihn niedersachesen wissen doch jetzt schon nicht mehr wohin mit den flüchtligen, und wenn jetzt auch noch partner, kinder, eltern, geschwister deren partner und kinder sowie großeltern nachgeholt werden können stellt es mir die frage wohin damit und wer soll das alles bezahlen
Sehr geehrte Herr Oltmanns,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. November 2015.
Am 05. November 2015 wurde mit Blick auf den Familiennachzug durch die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation beschlossen, für Antragsteller mit subsidiärem Schutz den Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren auszusetzen. Gleichzeitig wurde vereinbart, die erforderlichen gesetzlichen Regelungen noch in diesem Jahr zu schaffen.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 10. November 2015 in Berlin erklärt, dass die konkreten Fragestellungen betreffend den subsidiären Schutz und Familiennachzug syrischer Flüchtlinge die Innenminister von Bund und den Ländern gemeinsam erörtern sollen. Die Gruppe der Innenminister wird in dieser Thematik aus fachlicher Sicht die besten Antworten geben können. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich zwischenzeitlich bereits bezüglich dieser Sonderfrage an die Innenministerkonferenz gewendet.
Sehr geehrter Herr Oltmanns, insoweit bleiben die Beratungen der Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Koblenz abzuwarten. Seien Sie versichert, dass die Innenminister die aufgeworfenen Fragen zum Aufenthaltsstatus syrischer Flüchtlingen detailliert erörtern werden.
Ich danke Ihnen für Ihre E-Mail und bin davon überzeugt, dass Deutschland die aktuellen Herausforderungen erfolgreich meistern wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben