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Frage von Sigrid M. •

Frage an Peter Altmaier von Sigrid M. bezüglich Recht

Abgelehnte Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Altmaier,

die Flüchtlingslager sind voll und die Aufnahmekapazitäten nahezu erschöpft. In D befinden sich -lt. ZDF - heute Sendung vom 15.10.2015- 190.000 abgelehnte Asylbewerber, die das Land freiwillig nicht verlassen möchten. Abgeschoben wurden tatsächlich bis zum heutigen Tag nur 8.178 Flüchtlinge, also nicht einmal 5 %. Warum verlangt die Bundesregierung von den Ländern nicht, dass die Länder die bereits abgelehnten Asylbewerber umgehend auszuweisen haben, um Platz für die neuen Hilfesuchenden zu erhalten, die unserer Hilfe bedürfen? Für mich und sehr viele Bürger ist es unverständlich, dass nicht endlich ohne wenn und aber abgeschoben wird. Können Sie es erklären, warum sich abgelehnte Asylbewerber über Monate/Jahre weiterhin hier aufhalten können? Wieso können diese Menschen untertauchen und wieso schaut die Politik tatenlos und offensichtlich machtlos zu?

Für eine Antwort wäre ich dankbar; vielleicht verstehe ich dann, warum die Politik handlungsunfähig scheint.

Mit freundlichen Grüssen
Sigrid Masa

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Masa,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Oktober 2015, zu der ich gerne die nachfolgenden Ausführungen machen möchte:

Ziel der Bundesregierung ist es, abgelehnte Asylbewerber so schnell und so konsequent wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.

Die Bundesregierung ist ihrer Meinung, wenn es darum geht, Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen, Schutz zu gewähren. Hierzu ist es erforderlich zwischen denjenigen Asylsuchenden zu unterscheiden, die tatsächlich aus den vorgenannten Gründen schutzbedürftig sind und denjenigen, die kein Bleiberecht haben. Damit wir den tatsächlich Schutzbedürftigen helfen können, ist es erforderlich, dass die Nicht-Schutzbedürftigen konsequent zurückgeführt werden.

Für die Durchführung von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sind die Bundesländer zuständig. In der Vergangenheit wurde die Abschiebepraxis in den einzelnen Ländern teilweise unterschiedlich gehandhabt. Zahlreiche Bundesländer haben in der Vergangenheit bereits sehr konsequent Rückführungen betrieben – hier möchte u. a. das Saarland nennen -, andere Länder haben hingegen überwiegend auf eine freiwillige Rückkehr gesetzt. Auch haben einige Länder bisher sog. Winterabschiebestopps vorgenommen und auch Abschiebestopps in bestimmte Länder verhängt. Dieses Rückführungsmanagement gilt es vor den bekannten Hintergründen durch die jeweiligen Landesregierungen zu überprüfen.

Der Vollzug der Abschiebung bereitet die größten Schwierigkeiten. Die Bundesregierung hat hier das klare Ziel ausgegeben, bestehende Abschiebehindernisse abzubauen. So wurde beispielsweise gesetzlich geregelt, dass der konkrete Abschiebungstermin nicht mehr angekündigt werden darf. In der Vergangenheit hat dies oftmals dazu geführt, dass die betroffenen Personen beim Vollzug der Abschiebung nicht angetroffen werden konnten. Die Gefahr des Untertauchens der ausreisepflichtigen Personen wird hierdurch deutlich verringert.

Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder mit Blick auf die Abschiebungen ihre Aufgaben zügig und nachhaltig erfüllen. Dabei wird die Bundesregierung die Länder im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich unterstützen. Diesbezüglich wird beispielsweise geprüft, die Länder bei Rückführungen durch den Einsatz von Bundeswehrflugzeugen zu unterstützen, wenn private Flugkapazitäten nicht ausreichen.

Daneben werden in den nächsten Tagen weitere wesentliche gesetzliche Neuregelungen durch das Asylpaket in Kraft treten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass zukünftig finanzielle Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive vermieden werden. Es wird daher zukünftig möglich sein, den persönlichen Bedarf, der bislang mit einem „Taschengeld“ in Erstaufnahmeeinrichtungen abgedeckt wurde, durch Sachleistungen zu gewähren. Auch dies soll dazu führen, dass sich ausreisepflichtige Ausländer mit einer Duldung wieder in ihre Heimat zurückbegeben.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass mit Blick auf die Rückführungen auch sog. Abschiebehindernisse – zielstaatsbezogen und personenbezogen – oftmals geltend gemacht werden. Diesbezüglich wird u. a. versucht, vorgetragene gesundheitsbedingte Abschiebehindernisse durch ärztliche bzw. amtsärztliche Begutachtungen zu überprüfen.

Liebe Frau Masa, ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und möchte noch einmal das Ziel der Bundesregierung betonen, für die tatsächlich Schutzbedürftigen das Bestmögliche zu tun, die Nicht-Schutzbedürftigen konsequent zurückzuführen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB