Frage an Peter Altmaier von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Altmaier,
Gregor Gysi wirft der Bundeskanzlerin Doppelzüngigkeit vor, wenn es um die Respektierung der ukrainischen Verfassung geht:
Wenn es um die Krim geht, berufen sie sich auf die Verfassung, wenn es um das Ausscheidungsverfahren des Ex-Präsidenten Janukowitsch gehe ignorieren sie dieselbe.
Gysis Begründung zum zweiten Punkt.
a) Zur Abwahl des Präsidenten seien 75 % erforderlich, aber nur 72,88 % erreicht worden.
b) Die Bundesregierung habe die neue Regierung bzw. den neuen Präsidenten anerkannt, obwohl es keine verfassungsmäßige Abwahl gegeben habe.
Meine Fragen:
1. Haben Sie bzw. das Bundeskanzleramt die Frage der Rechtmäßigkeit der Ukrainischen Regierung nach dem Abgang Janukowitschs geprüft - wenn ja mit welchem Ergebnis?
2. Können Sie kurz beschreiben (auf Links/Quellen verweisen) wie das Verfahren der Rechtmäßigkeitsprüfung in einem solchen Fall durch die Bundesregierung üblicherweise gehandhabt wird.
3. Die Ukrainische Verfassung sieht insgesamt 4 Gründe für das Ausscheiden des Präsidenten vor (Artikel 108: Rücktritt, Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen, Impeachment, Tot). Welcher der 4 Gründe kam nach Ihrer Erkenntnis beim Ausscheiden Janukowitschs in Betracht?
4. Wenn die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit des Verfahrens um die Abwahl Janukowitschs bejaht hat (wovon ich ausgehe): Aus welchen Gründen war das fehlende Quorum kein Hindernis die Rechtmäßigkeit zu bejahen?
Ich habe die Fragen auch an Herrn Gysi in diesem Forum gestellt. Er hat seinen Vorwurf bisher nicht befriedigend begründet ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153.html#questions )
MfG
Helmut Suttor