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Frage von Kai R. •

Frage an Peter Altmaier von Kai R. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Altmaier,

wie rechtfertigen sie eine Diäten-Erhöhung um 10%?

LG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rochlus,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Februar 2014 zum Thema Diäten-Erhöhung für Bundestagsabgeordnete.

Mitte Februar wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Neuregelung der Diäten und der Altersversorgung mit großer Mehrheit durch den Bundestag beschlossen. Die Diäten werden in zwei Stufen auf das Gehaltsniveau eines Richters an einem obersten Bundesgericht angehoben und an einen Lohnindex gekoppelt. Die Abgeordnetenentschädigung wird zukünftig automatisch jährlich an die Verdienstentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst.

Der Gesetzgeber folgt mit der Reform der Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die dem Bundestagspräsidenten im März vergangenen Jahres ihre Vorschläge vorgelegt hat. Die sogenannte Schmidt-Jortzig-Kommission war von dem Grundsatz ausgegangen, dass ein Abgeordneter für die Zeit seines Mandats eine ausreichende Existenzgrundlage haben muss. Die Höhe der Entschädigung sollte ihrer Auffassung nach außerdem der Bedeutung des Amtes und den mit ihm verbundenen Belastungen gerecht werden. Denn: „Der Bundestag braucht angesichts der heute bestehenden großen Herausforderungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mehr denn je kompetente, engagierte und durchsetzungsfähige Abgeordnete.“

In den vergangenen zehn Jahren hat der Bundestag sechs Mal auf die Anhebung der Abgeordnetendiäten verzichtet. Daher liegt zwischen dem Gehalt eines Richters an einem obersten Bundesgerichtshof und der Diät eines Abgeordneten inzwischen eine Differenz von rund 830 Euro. Diese Differenz wird in nun in zwei Schritten ausgeglichen. So erhalten Abgeordnete zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 jeweils eine Diätenerhöhung von 415 Euro. Von jetzt 8.252 Euro steigt die Diät also zunächst auf 8.667 Euro, dann auf 9.082 Euro.

Ab Juli 2016 werden die Diäten an den sogenannten Nominallohnindex gekoppelt, der die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet erfasst. Die Anpassung erfolgt jedes Jahr zur Jahresmitte. Steigt der Index, steigen auch die Abgeordnetenentschädigungen; sinkt er, sinken sie ebenso. Zu Beginn jeder Legislaturperiode muss der Bundestag entscheiden, ob er diese Regelung beibehalten will.

Ebenfalls verändert wurde die Altersversorgung, allerdings nicht so umfassend. Seit Januar 2008 erhält ein Abgeordneter pro Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine zu versteuernde Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Diät. Das maximale Versorgungsniveau, das frühestens nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht wird, beträgt derzeit 67,5 Prozent der Diät. Es wird künftig auf 65 Prozent sinken. Allerdings gilt zu bedenken, dass nur wenige Abgeordnete dem Bundestag ein Vierteljahrhundert und mehr angehören. Im Schnitt scheiden sie nach zwei Wahlperioden wieder aus. Dann haben sie Anspruch auf 20 Prozent.

Die komplette Umstellung der Altersversorgung hatte die Schmidt-Jorzig-Kommission verworfen. Sie wäre keinesfalls kostengünstiger zu haben gewesen. Unter Umständen wäre sogar mit Mehrkosten zu rechnen gewesen.

Künftig kann ein ausgeschiedener Abgeordneter frühestens mit 63 Jahren die Altersversorgung mit Abschlägen beanspruchen. Die jetzige Regel, wonach langjährige Abgeordnete bereits mit 57 ohne Abschläge die Altersentschädigung erhalten können, wird abgeschafft. Auch die Renten werden auf die Entschädigung angerechnet. In Zukunft erhält ein aktiver Abgeordneter neben der Diät nur 20 Prozent seiner Rente ausgezahlt, ein ausgeschiedener Parlamentarier 50 Prozent.

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zeitgleich auch die Abgeordnetenbestechung neu geregelt. Damit setzt Deutschland die UN-Konvention gegen die Korruption um. Zwar konnte ein Abgeordneter auch jetzt schon bestraft werden, wenn er seine Stimme kaufen lässt. Doch das gilt nur bei Abstimmungen im Ausschuss und im Plenum. Künftig muss bei allen Mandatshandlungen sichergestellt sein, dass sie nicht mit Geld oder anderen Vorteilen erkauft sind.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier