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Frage von Rainer S. •

Frage an Peter Altmaier von Rainer S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Altmaier,

Sie haben ein Eckpunkte-Papier zur „Strompreis-Sicherung“ präsentiert. Die langfristigen Kosten des EEG sind ja berechenbar(sie wurden aber offensichtlich nur schlampig vorausberechnet). Sie sind so berechenbar, wie jeder private Besitzer einer Solarstromanlage vorher seine Belastungen durchrechnen musste: zum Beispiel für Tilgung und Zinszahlung. In den allermeisten Fällen hat der Hausbesitzer eine Anlage aufs Dach bauen lassen, um seine Stromkosten zu verringern. Über mathematische Modelle in Verbindung mit Klimadatensätzen ist eine Amortisierung der Anlage in ca. 10 bis 12 Jahren zu erwarten. Das kann man so berechnen, weil ein Gesetz zur Einspeisevergütung auf die Dauer von 20 Jahren besteht. Indem der Besitzer der Anlage jetzt nochmals zur Kasse gebeten wird, wird dieses Gesetz faktisch ausgehebelt- gibt es keinen Bestands- und Vertrauensschutz mehr? Muss dann jeder Anlagenbetreiber die Gültigkeit der Gesetze erst gerichtlich bestätigen lassen? Außerdem kommen doch sowieso schon Kosten auf uns zu: nämlich für die 50,2Hz Umrüstung von ca. 400 000 Anlagen (sprich Wechselrichter), um das System netzkompatibler zu machen: Still und heimlich wurde beschlossen, das die Umrüstungskosten aus der EEG-Umlage bezahlt werden sollen, also wieder mal von uns allen Stromverbrauchern. Wer hat da wieder geschlafen bei der Berechnung der Netzbelastungen? Bei Anschlussproblemen von Windparks in Nord- und Ostsee sollen sich die Verbraucher an den Zusatzkosten beteiligen. Es wird den Anlagenbetreibern also zwar aus der linken Hosentasche nicht mehr so viel wie bisher rausgezogen(in Form von EEG-Umlage), aber dafür umso mehr aus der rechten (Energie-Soli). Was soll das bringen? Fakt ist: die Strompreise kennen immer nur eine Richtung, nach oben,das war aber schon so, als noch lange keine alternative Energieerzeugung in Sicht war. Und warum- um die Gewinnmargen der Energieerzeuger zu erhöhen. Wie steht der Minister zu diesen Fragen?

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