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Frage von Manuel G. •

Frage an Peter Altmaier von Manuel G. bezüglich Soziale Sicherung

Alleinstehende Menschen mit Schwerbehinderung verbrauchen von Ihren Sozialleistungen immer mehr Strom und Wasser..Ich bin Erwerbs.und Berufs unfähig..
Technische Geräte, die alle über Strom laufen, wie zum Beispiel elektronische Pflegebetten, Elektrischer Rollstuhl, Luftbettmatratzen. Sollten Menschen mit Schwerbehinderung und ab einem Merkmal "G" nicht von der Stromerhöhung befreit, bzw. wie in Bayern weniger Strom zahlen müssen?

Wegen der Inkontinenz ist zwei Mal täglich Duschen nötig,abgesehen vom Verschleiß der Wäsche wegen ständigem Wäschewaschens. [Strom]
Also auch weniger Wassergeld von der Sozialhilfe bezahlen müssen.
Nach der neuen Berechnung zahle ich monatlich siebzig € Strom im Monat. Für Wasser
zahle ich monatlich 30 € von der Sozialhilfe.
Ich möchte Sie bitten das einmal zu berücksichtigen und uns Behinderten ein wenig entgegen zu kommen.
Herzliche Grüße
Manuel Grieger

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