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Frage von Sabina M. •

Frage an Peter Altmaier von Sabina M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Altmaier,

aktuell können energieintensive Betriebe von der EEG-Abgabe befreit werden.
Ich habe einen energieintensiven Kleinbetrieb. Als schwerbehinderte Mutter verbrauche ich zur Aufrechterhaltung meines Haushalts (2 Personen) bis zu 4000 kwh. Eine Stromspar-Beratung ergab kaum Einsparmöglichkeiten. Durch die Behinderung bin ich in großem Umfang darauf angewiesen, elektrische Geräte zu nutzen. Ohne diese wären mir Haushaltsführung und Versorgung meines Kindes nicht möglich. Da ich keine Chance habe, meinen Energieverbrauch spürbar zu senken, müsste da doch auch für meinen "Kleinbetrieb" die Möglichkeit bestehen, mich von der EEG-Abgabe befreien zu lassen?
Dies ist ernsthaft ein Problem, welches viele Behinderte mit starken körperlichen Einschränkungen treffen wird, denn diese Personengruppe ist oft auf die Benutzung elektrischer Geräte angewiesen. Da dieser Personenkreis überwiegend finanziell schlecht ausgestattet ist (eingeschränkte Arbeitsmöglichkeit, Frühberentung & Grundsicherung) ist es nicht möglich, die jeweils sparsamsten Geräte zu erwerben. Der Verzicht auf eine selbständige Lebensführung und die Delegation der notwendigen Tätigkeiten an fremde Hilfspersonen ist auch bei Berücksichtigung der Pflegeversicherung für den Großteil der Betroffenen nicht finanzierbar.
Daraus ergibt sich die Frage: In wie weit werden Schwerbehinderte bei den Debatten um erhöhte Energiepreise überhaupt berücksichting und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen? Wir haben erhöhten Energieverbrauch nicht durch ein "Luxusleben" sondern einfach durch den "Anspruch", genau wie jeder Nichtbehinderte ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
Für Auskunft darüber, welche Möglichkeiten für Behinderte bestehen oder geplant sind, damit diese im Rahmen der Energiewende nicht "auf der Strecke bleiben" wäre ich Ihnen auch im Namen vieler anderer Betroffener dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
S. Manu
P.S.: Jeder Mensch kann jederzeit selbst zum Behinderten werden!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Manu,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2012, mit der Sie auf ihre hohe Stromkostenbelastung hinweisen und darum bitten zu prüfen, ob eine Befreiung von der EEG-Umlage möglich ist.

Eine Befreiung von der EEG-Umlage ist im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nur für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen vorgesehen. Auch stromintensive Unternehmen werden nur befreit, wenn sie zum verarbeitenden Gewerbe gehören. Dies dient der Zielgenauigkeit der Regelung. Die Regelung dient nicht der allgemeinen Wirtschaftsförderung oder dem Ausgleich sozialer Härten. Sie soll vielmehr dazu dienen Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu schützen. Nur solche Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht mit der EEG-Umlage belastet werden, da internationale Wettbewerber auch keine vergleichbaren Lasten tragen. Unternehmen des herstellenden Gewerbes erzeugen in der Regel Produkte, mit denen sie im internationalen Wettbewerb stehen. Für andere Branchen gilt dies nicht im gleichen Maß. Deshalb können sie keine Anträge stellen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Das BMU erreichen derzeit viele Schreiben von Menschen, die sich um steigende Energiekosten sorgen. Von Betroffenen, die Preiserhöhungen, zum Beispiel für Heizstrom, nur schwer verkraften können oder sich gegen die bestehenden Ausnahmeregeln für die stromintensive Industrie wenden. Als Bundesumweltminister nehme ich diese Schreiben sehr ernst: Die Energiewende kann nur mit den Menschen, nicht gegen sie, zum Erfolg werden. Die Entwicklung der Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien ist mir daher ein zentrales Anliegen. Deshalb wurden zum Beispiel bei der Photovoltaik die Vergütungen in den letzten Jahren gegen den Widerstand der Opposition und der Länder mehrfach erheblich gesenkt. Während zum Beispiel kleine Dachanlagen 2009 noch 43 Cent pro kWh erhielten, sind es heute schon deutlich weniger als die Hälfte, nämlich unter 18 Cent pro kWh.

Auch in Zukunft werde ich mich dafür einsetzen, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst kosteneffizient erfolgt. Nicht zuletzt deshalb habe ich am 11. Oktober 2012 einen Verfahrensvorschlag zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Der damit angestoßene Dialog ist vor allem auch erforderlich, weil die Länder die Möglichkeit haben, Änderungen des EEG im Bundesrat zu verhindern. Eine Reform des EEG muss sich also auf einen möglichst breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens stützen. Dabei ist es Ziel der Bundesregierung, die erneuerbare Energien weiter ausbauen - dies soll aber kosteneffizienter und im Einklang mit dem notwendigen Ausbau der Stromnetze sowie mit Blick auf die Anpassungsfähigkeit des gesamten Energiesystems geschehen.

Bei allen Anstrengungen, die Kosten zu begrenzen, sollte aber nicht vergessen werden, dass die Energiewende auch große Vorteile mit sich bringt. Mit der Energiewende schaffen wir die Grundlage für ein zukunftsgerechtes, Ressourcen schonendes und klimaverträgliches Wachstum unserer Volkswirtschaft. Durch den schrittweisen Ausbau erneuerbarer Energien macht sich Deutschland zunehmend von der Einfuhr fossiler Rohstoffe unabhängig. Das stärkt die Versorgungssicherheit und macht uns unabhängig von Preisschwankungen auf den Weltmärkten für fossile Brennstoffe. Und es ermöglicht den Atomausstieg und einen effektiven Klimaschutz.

Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt die Frage, wie man die persönlichen Energiekosten reduzieren kann. Hier gibt es vor allem zwei Möglichkeiten:

- Vergleichen Sie für Ihren Strombezug die Preise verschiedener Anbieter. Durch den Ausbau der Erneuerbaren steigt zwar einerseits die EEG-Umlage, andererseits sinken aber die Preise an der Strombörse. Es gibt also keinen Grund für die Energieversorger, die Erhöhung der Umlage in vollem Umfang an die Verbraucher weiterzureichen. Ein Anbieterwechsel kann eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro bringen. Und: Nur ein funktionierender Wettbewerb - und dieser hängt davon ab, dass die Stromverbraucher Preise vergleichen und zu den günstigsten Anbietern wechseln - verhindert überhöhte Renditen der Stromanbieter und sorgt für günstige Preise.
- Und zweitens: Lassen Sie sich beraten, überprüfen Sie Ihren Energiebedarf. Das beste Mittel gegen steigende Energiebezugskosten sind Investitionen in Energieeffizienz und Energieeinsparungen. Hinweise hierzu finden Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder in der Broschüre „Energie clever nutzen“ des Bundesumweltministeriums ( http://www.bmu.de/energieeffizienz/downloads/publ/49170.php ).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB