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Peter Altmaier
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Frage von Friedrich M. •

Frage an Peter Altmaier von Friedrich M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Altmaier,

für den Bau neuer Stromleitungen erhalten die Netzbetreiber z. Zt. eine garantierte Rendite von 9,29 Prozent. Für den Ausbau wichtiger Stromleitungen wollen Sie Geld bei Bürgern leihen und bieten eine garantierte Rendite von jährlich 5 Prozent. Grundsätzlich finde ich das Angebot an die Bürger gut. Die Ungleichbehandlung bei der Verzinsung verstößt nach meinem Rechtsempfinden aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, deshalb lehne ich dieses entschieden ab.

Herr Altmaier, warum wollen Sie die Wähler gegenüber den Netzbetreibern schlechter stellen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Oktober 2012 zu einer Bürgerdividende Netzausbau und Ihr Interesse an diesem für die Akzeptanz des Ausbaus der Stromnetze wichtigen Thema.

In den nächsten Jahren wird der Netzausbau eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Energiewende spielen. Für die erforderlichen Maßnahmen werden erhebliche Investitionen benötigt. Dabei ist es wichtig, dass insbesondere die direkt Betroffenen an den entsprechenden Renditen partizipieren. Sogenannte "Bürgernetze" können ein geeignetes Instrument darstellen.

Ein Pilotprojekt für ein Bürgernetz wird derzeit vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT in Schleswig-Holstein unterstützt. Ein bundesweit einheitliches Konzept müsste allerdings noch mit den Betroffenen entwickelt werden. Im Grunde geht es bei Bürgernetzen darum, dass sich Bürger am Netzeigentum beteiligen. Ziele sind die Förderung der lokalen und regionalen Akzeptanz für große Netzvorhaben sowie die Identifikation mit diesen Vorhaben durch ein Mitspracherecht. Außerdem können entsprechende Renditen eine sichere und ertragreiche Anlage darstellen.

Die Renditeerwartung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Maßgeblich dabei ist die von Ihnen genannte und von der Bundesnetzagentur vorgegebene maximale Eigenkapitalverzinsung des Netzbetreibers. Gegenwärtig beträgt die Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen im Stromnetzbereich 9,29 Prozent vor Steuern, ab 2014 9,05 Prozent. Diese ist allerdings von der tatsächlichen Eigenkapitalverzinsung für ein gegebenes Vorhaben zu unterscheiden, welche - im Fall eines Bürgernetzes - von der unternehmerischen Entwicklung der Bürgernetzgesellschaft bestimmt wird. Hier müssen u.a. die Betriebskosten der Gesellschaft, die tatsächlichen Einnahmen aus Netzentgelten, die Darlehenskosten aber auch die Vertriebskosten berücksichtigt, d.h. abgezogen werden.

Ich danke Ihnen für Ihren engagierten Beitrag zu dieser wichtigen Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier. MdB