Frage an Peter Altmaier von Hans-Joachim D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Altmaier,
als ich 1983 aus Offenbach aus familieren Gründen in den Schwarzwald zog, habe ich viele verrottete kleine Wasserkraftwerke gesehen. Diese konnten von den 1,5Ct/Kwh, die ihnen von den EVU gezahlt wurden, nicht unterhalten werden. Auch von einer Privatperson errichtete neuen Wasserkraftwerk an der Breg, wurden von der EVU nur Steine in den Weg gelegt.
Was halten Sie davon, die Wasserkraft für Stromerzeugung zu fördern?
Es scheinen wirklich Allen, in allen Dingen, entgangen zu sein, dass sie von den Steuerzahlern leben !!!
Übrigens, viele unserer Windkraftanlagen im Schwarzwald-Baar-Kreis stehen tagelang still, weil es windstill ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Dommert
Sehr geehrter Herr Dommert,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2012 zum Thema Wasserkraft.
Die Bundesregierung hat sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ambitionierte Ziele gesetzt. Auch wenn die Nutzung der Wasserkraft in Deutschland einen hohen Ausbaugrad erreicht hat, werden weitere Ausbaupotentiale gesehen. Die wesentlichen Potenziale der Wasserkraft in Deutschland liegen dabei im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie im Neubau an bestehenden Querbauwerken. Da der Neubau von kleinen Wasserkraftanlagen insbesondere aus Sicht des Naturschutzes auch kritisch gesehen wird, bedarf es hierbei einer differenzierten Abwägung zwischen den Belangen des Klima-, Natur- und Gewässerschutzes.
Es ist selbstverständlich, dass beim Ersatz, der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie beim Neubau an bestehenden Querbauwerken alle Umwelt- und Naturschutzanliegen berücksichtigt werden müssen. Dabei ist eine Leistungssteigerung verbunden mit der Verbesserung der gewässerökologischen Situation das Ziel der Bundesregierung.
Auch vor diesem Hintergrund hat das BMU in einer Studie die Potenziale der Wasserkraftnutzung ermitteln lassen. Die Studie kann unter http://www.erneuerbare-energien.de heruntergeladen werden. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig um etwa 3,5 TWh gesteigert werden kann, insbesondere durch die Modernisierung und die Erweiterung bestehender Anlagen und durch vereinzelten Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken.
Die Förderung der Wasserkraftnutzung wird im Wesentlichen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 eine grundlegende Novelle des EEG verabschiedet, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Die Anreize zur Realisierung der vorhandenen Wasserkraft-Potenziale wurden in dem Zusammenhang nochmals verbessert. So wird z.B. die Leistungssteigerung und Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen stärker als bislang angereizt.
Die im EEG gesetzten Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung werden durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz begleitet und unterstützt. So haben die zuständigen Behörden gemäß § 35 Absatz 3 zu prüfen, ob an bestehenden Staustufen und sonstigen Querverbauungen, deren Rückbau langfristig nicht vorgesehen ist, eine Wasserkraftnutzung möglich ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu veröffentlichen.
Aus Sicht der Bundesregierung reichen die Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung nach derzeitigem Stand der Kenntnis aus, um die verbliebenen Wasserkraftpotenziale in Deutschland zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB"