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Frage von Guido L. •

Frage an Peter Altmaier von Guido L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Altmaier,

zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch zum neuen Amt (welches m.E. die Führung eines des arbeitsintensivsten Ministerien beinhaltet).

"Zum Einstieg" hier ein paar konkrete Fragen:

1.) Gemäß Organigramm Ihres Ministeriums leitet schon seit Jahren der nachweisliche Atomlobbyist Gerald Hennenhöfer das Ressort für Atomaufsicht (siehe z.B. http://lobbypedia.de/index.php/Gerald_Hennenh%C3%B6fer ). Hennenhöfer ist ein allseits bekannter Bremser des raschen Atomausstiegs.
Nachdem Ihr Amtsvorgänger Röttgen sich nicht traute:
- Entlassen Sie Hennenhöfer bald in den "einstweiligen Ruhestand"?
2.) Im Internet kann man recherchieren, dass die Castor(C)-Behälter (Hersteller: GNS) möglicherweise nicht ganz "neutronendicht" sind. Wenn man bei Google beispielsweise das Wort "Neutronenfenster" eingibt, erfährt man höchst interessante, aber auch erschreckende Dinge.
Im vergangenen Jahr wurde von der Umweltschutz-Organisation Greenpeace am Zaun des Zwischenlagers Gorleben, wo zahlreiche mit Atommüll befüllte Castoren gelagert sind, erhöhte Dosisleistungswerte gemessen, die nicht bestritten werden.
- Gehen Sie dem m.E. begründeten und ernst zu nehmenden Verdacht nach, dass die Castoren (Typen HAW 28M, V/19 und V/52) möglicherweise einen Konstruktionsmangel aufweisen, was die Abschirmung der von innen kommenden ionisierenden Strahlung betrifft?
3.) Der Forschungsreaktor FRM-2 in Garching bei München "rostet" im Edelstahl-Reaktorbecken seit seiner Inbetriebnahme 2004 (siehe Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung: http://frm2.de/cms/upload/BAM_Rost_27.7.2006.pdf ). Bisher wurde das Problem auch von Ihrem Ministerium bagatellisiert (siehe Schreiben von Frau Dr. H. vom 13.03.12, AZ: RS I 3-07023/1 an die Vorsitzende des Vereins "Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V.", F. W.).
- Gehen Sie persönlich diesem m.E. ebenfalls ernst zu nehmenden Problem der atypischen Korrosion im Reaktorbecken nach?

Danke im Voraus!

MfG
Guido Langenstück

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Zu Frage 1:

Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer war bereits von September 1994 bis November 1998 Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung im Bundesumweltministerium (BMU). Als ausgewiesener Fachmann mit herausragender Kompetenz für seinen Dienstposten wurde er im November 2009 erneut in das aktive Beamtenverhältnis berufen. Ihn als "Atomlobbyisten" zu bezeichnen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Für eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand besteht keinerlei Veranlassung.

Zu Frage 2:

Nach § 46 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gilt bei Anlagen oder Einrichtungen außerhalb des Betriebsgeländes der Grenzwert für die effektive Dosis von 1mSv pro Kalenderjahr für die Summe der Strahlenexposition aus Direktstrahlung und der Strahlenexposition aus Ableitungen. Durch die Genehmigung des Transportbehälterlagers Gorleben (TBL-G) wurde in der Nebenbestimmung A 8 ein Wert von 0,30 Millisievert (mSv) pro Jahr für die maximale Dosis am ungünstigsten Aufpunkt am Zaun des Betriebsgeländes festgelegt, der deutlich unter dem nach der StrlSchV zulässigen Wert liegt. Die messtechnische Bestimmung des Beitrags des Behälterlagers zur Ortsdosisleistung am Messpunkt in Gorleben stellt vor allem im Hinblick auf die natürlich vorkommenden Strahlenquellen, deren effektive Dosis, gemittelt über die deutsche Bevölkerung, sich auf etwa 0.7 mSv pro Jahr beläuft, eine nichttriviale Aufgabe dar. Trotzdem kamen sowohl die Betreiberin als auch die Aufsichtsbehörde in voneinander unabhängigen Messreihen zu vergleichbaren Ergebnissen. In beiden Fällen ergab die Auswertung, dass sich die gemessenen Dosen am Zaun im genehmigten Rahmen bewegen.

An Transportbehälter für abgebrannte Brennelemente und hochaktive Glaskokillen werden sehr hohe Anforderungen gestellt, die weltweit und verkehrsträgerübergreifend durch die Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, den so genannten IAEO-Empfehlungen (IAEA Regulations For The Safe Transport Of Radioactive Materials) festgelegt sind. Diese Empfehlungen wurden europaweit verbindlich in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus sind die Vorschriften des deutschen Atomrechts bei der Lagerung der Behälter einzuhalten. Die Abschirmungseigenschaften der CASTOR-Behälter werden im verkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geprüft, wobei auch die sogenannten „Neutronenfenster“ untersucht werden. Eine Zulassung durch das BfS wird erst erteilt, wenn im Bereich niedrigster Abschirmung die Einhaltung der nach Verkehrsrecht vorgeschriebenen Grenzwerte für die Dosisleistung am Behälter nachgewiesen ist.

Zu Frage 3:

Jedweden Bedenken zur Sicherheit beim Forschungsreaktor FRM-II in Garching wird im BMU mit Sorgfalt nachgegangen.

Das für die Aufsicht über den Forschungsreaktor FRM-II zuständige bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) berichtete dem BMU Anfang Mai 2011 über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zu den Verfärbungen an den Reaktorbeckenwänden des FRM-II. Anfang 2012 hat das StMUG das BMU über den gegenwärtigen Stand und die weiteren aufsichtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Reaktorbecken informiert. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der anschließenden Prüfungen und Bewertungen durch ihre Sachverständigen kommt das StMUG zu dem Schluss, dass die Beläge keine sicherheitstechnische Bedeutung haben. Die Untersuchungsergebnisse zu den Ablagerungen auf den Beckenwänden in Verbindung mit den in Bezug auf die Beckenbeläge wiederkehrend durchzuführenden aufsichtlichen Maßnahmen lassen diesen Schluss zu, so dass auch aus Sicht des BMU keine Hinweise vorliegen, aus denen sich Zweifel an der Sicherheit des Forschungsreaktors FRM-II in Garching ergeben.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB