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Peter Altmaier
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Frage von Max M. •

Frage an Peter Altmaier von Max M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Altmaier,

ich habe im SAT1 Videotext gelesen das Sie die geplante Diätenerhöhung von 292€ im Jahre 2012 und 2013 verteidigen.
Wieso genehmigen sich die Bundestagsabgeordneten gleich auf die Schnelle fast 4%, während Rentner mit 099% Rentenerhöhung und einer Teuerungsrate von 2,3% abgespeist werden.
Soviel ich weiß sind die Rentenkassen voll, wieso werden Rentner von der Lohnentwickelung angekoppelt und Ihresgleichen genehmigen sich wiedermal einen großen Schluck aus der Pulle.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juni 2011 zum Thema geplante
Diätenerhöhung im Deutschen Bundestag.

Die Diäten der Parlamentarier im Deutschen Bundestag wurden u. a. in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2010 und 2011 nicht erhöht. Im Jahre 1975 wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 40, 296) die Diäten der Abgeordneten an die Besoldungsgruppe R 6/ B 6 (Bundesrichter/Kommunale Wahlbeamte) angepasst. Aufgrund der vorgenannten Nullrunden bei den Parlamentariern, liegt die Höhe der Diäten zwischenzeitlich wieder deutlich hinter der Höhe der maßgelblichen Besoldungsgruppen der Richter/Wahlbeamten zurück. Im Leitsatz der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird ausgeführt, dass aus der in Art. 48 Abs. 3 GG normierten Entschädigung, die ehemals als Aufwandsentschädigung anzusehen war, insbesondere aufgrund der zeitlichen Beanspruchung des Abgeordneten eine Alimentation des Parlamentariers und seiner Familie geworden ist. Der Abgeordnete bezieht ein Einkommen aus der Staatskasse. Dieses Einkommen soll dem hauptberuflichen Mandatsträger eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Es ist daher zutreffend, dass ich die für die Jahre 2012 und 2013 beschlossene Diätenerhöhung für geboten und richtig halte. Aufgrund der vielen Nullrunden in der Vergangenheit wird die gesetzliche Bezugsgröße auch jetzt nicht ganz erreicht. Im Hinblick auf Ihren Unmut über die Erhöhung der gesetzlichen Renten um 0,99% zum 1. Juli 2011 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Grundsätzlich werden die gesetzlichen Renten jährlich angepasst. Grundlage für die Anpassung ist hierbei die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne- und -gehälter der Beschäftigten in Deutschland im Vorjahr. Die Renten werden maßgeblich aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezahlt.
Steigen Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr auch die Renten. Umgekehrt bedeutet dies aber auch: Wenn die Einkommen der Erwerbstätigen nicht oder nur geringfügig steigen, gibt es auch nicht mehr Rente. Die lohnorientierte Anpassung gibt es übrigens bereits seit 1957. Auch die Rentnerinnen und Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Die für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2011 relevante Lohnentwicklung im Jahr 2010 betrug plus 3,1 Prozent in den alten Ländern und plus 2,55 Prozent in den neuen Ländern.
Leider mussten die Rentnerinnen und Rentner im vergangenen Jahr 2010 auf eine Erhöhung der gesetzlichen Rente verzichten. Die Weltwirtschaftkrise prägte die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung leider negativ. Die Altersbezüge der deutschen Rentnerinnen und Rentner hätten daher nach dem o. g. Mechanismus zur Anpassung der gesetzlichen Renten sogar gekürzt werden müssen. Durch die sog. „Rentengarantie“ hat die Bundesregierung dies jedoch verhindert. Allerdings war klar, dass die späteren Erhöhungen dann für einige Zeit geringer ausfallen würden, als dies ohne „Rentengarantie“ der Fall gewesen wäre. Hoffen wir daher gemeinsam, dass es mit Wirtschaft und Deutschland insgesamt weiter bergauf geht. Dann können sich die Rentnerinnen und Rentner auch in Zukunft Hoffnung auf eine spürbare Erhöhung Ihrer Alterseinkünfte machen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Peter Altmaier, MdB