Frage an Peter Altmaier von Hans R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Altmaier,
heute hab ich zufällig auf http://www.stern.de/blogs/hans-martin_tillack/kein-streit-um-bundestagsboni/#utm_source=sternde&utm_medium=zhp&utm_campaign=community&utm_content=snippet-aufmacher gelesen, dass an über 100 Bundestagsabgeordnete klammheimlich und wohl auch verfassungswidrig sogenannte Funktionszulagen ausgezahlt werden. Sie sollen u.a. auch zu den Nutznießern gehören. „[…] zur Zeit Peter Altmaier – jeden Monat eine volle Diät zusätzlich, also insgesamt statt 7688 Euro 15376 Euro.“ steht in diesem Blog. Allerdings steht dort auch, das die Parteien diese Zahlungen nicht als verfassungswidrig ansehen.
Wenn dem so ist, warum werden diese Zahlungen nirgendwo bekannt gegeben?
Finden sie es nicht auch unverschämt, in Zeiten, wo die Masse der Bevölkerung mit Hartz IV, aufstocken und Rentenkürzungen leben muss, sich viele Politiker Funktionszulagen auszahlen lassen?
Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. März 2011 zum Thema Funktionszulage an
Bundestags-/Landtagsabgeordnete.
Hinsichtlich Ihrer Fragestellung möchte ich zunächst auf ein Urteil Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2000 – Az. 2 BvH 3/91, 2 BvH 4/91 aufmerksam machen. Das o. g. Urteil bezieht sich auf die damalige gesetzlich gewährte zusätzliche Entschädigung für Abgeordnete mit besonderen Funktionen im Thüringer Landtag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals die gesetzlich normierte zusätzliche Entschädigung für parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Ausschussvorsitzende als verfassungswidrig beanstandet. Der Streit in der juristischen Literatur, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Wirkung für die übrigen Landesparlamente und den Deutschen Bundestag entfalltet, kann jedenfalls im vorliegenden Fall dahinstehen, da die Gewährung zusätzlicher Leistungen an Funktionsträger durch die Bundestagsfraktionen erfolgt und nicht durch das Parlament.
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag erhalten gemäß § 50 Abs. 1 AbgG staatliche Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Hierbei können die Fraktionen eigenständig die Ausstattung ihrer Funktionsträger bestimmen. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag machen von dieser Möglichkeit unterschiedlich Gebrauch. Es ist zutreffend, dass Funktionsträger der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit auch meine Person zusätzliche Leistungen aus Fraktionsmitteln erhalten. Diese Regelung wurde von der Bundestagsverwaltung mehrfach als rechtmäßig anerkannt und seitens des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht beanstandet.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB