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Frage von Christoph G. •

Frage an Peter Altmaier von Christoph G. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Altmaier,
nachdem Sie meine Frage vom 10.2.2010 nicht beantwortet hatten, mittlerweile die finanzwirtschaftliche Entwicklung fortgeschritten ist und sich die Frage hinsichtlich alternativloser Systemrelevanz verschiedener Unternehmen und Staaten nicht mehr stellt, kann ich aus dem aktuellen Scheitern des Vermittlungsausschusses Hartz-IV (u.a. Erhöhung des Regelsatzes) erkennen, dass diese Bevölkerungsgruppe nicht systemrelevant erscheint.

Trotz meiner Ablehnung einer ausufernden Sozialpolitik gegenüber kann ich nicht nachvollziehen, wie in diesem Fall über Erhöhung von monatlichen Beträgen für Leistungsempfänger dieser Gesellschaft diskutiert, lamentiert, politisch taktiert wird hinsichtlich Zugeständnissen, die bei den betroffenen Bürgern noch nicht einmal ausreichen, die gestiegenen Energiekosten seit Einführung der Reform im Jahr 2005 auszugleichen.
Ihnen als Mitglied dieses Vermittlungsausschusses wäre ich verbunden, wenn Sie mir darlegen könnten, wie man z.B. dem griechischen Volk mal schnell in einer Nacht- und Nebelaktion dreistellige Milliardenbeträge zur Verfügung stellt und dreistellige Millionenbeträge dem eigenen Volk versagt bzw. in monatelangen Verhandlungen dem Anschein nach erbitterte Kämpfe führt und das Ergebnis immer wieder vertagt. Mir fehlt da das staatsbürgerliche Verständnis.

Besten Dank für eine Rückantwort und viele Grüße

Christoph Gleser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gleser,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Februar 2011 zum Thema Scheitern des Vermittlungsausschusses Hartz-IV.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Zunächst möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Gruppe der Hartz-IV-Empfänger selbstverständlich „systemrelevant“ ist. Allerdings finde ich diese von Ihnen gewählte Bezeichnung nicht gut, da sie den Anschein der Diskriminierung in sich trägt. Jeder Hartz-IV-Empfänger ist Teil unserer Bevölkerung und hat unser aller Respekt und Achtung verdient.
Aufgabe der Politik ist es hierbei ein soziales Auffangnetz für die Betroffenen Personen zu schaffen und gleichzeitig dieses Auffangnetz so auszugestalten, das auf der einen Seite ein würdevolles Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht, auf der anderen Seite aber weiterhin eine hohe Eigenmotivation bestehen bleibt, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit wieder aufzunehmen bzw. sich darum zu bemühen.
Hier haben die politischen Parteien unterschiedliche Auffassungen. Daher ist es sehr schwierig einen Kompromiss zu schließen, der den Vorstellungen der Regierungs- und Oppositionsparteien entspricht.
Der Ausgangspunkt für die aktuelle Situation war ein Urteil des Bundes-
verfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010. Das Gericht hatte in seinem damaligen Urteil dem Gesetzgeber einen eindeutigen Auftrag gegeben: Die Berechnung der Regelleistung nach SGB II soll transparent und nachvollziehbar sein. Die von Bundesministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Neubemessung beinhaltet eine solche transparente und nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Die unterschiedlichen Forderungen, die die Opposition in den vergangenen Monaten erhoben hat, machen deutlich, dass es ihr letztlich nicht um eine transparente Berechnung, sondern um eine pauschale Erhöhung der Regelsätze geht. Dies widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Im Interesse der Menschen im SGB-II-Bezug ist die Union zahlreichen Forderung der Opposition entgegengekommen. Beispielhaft möchte ich nur die sachfremde Verbindung der Neubemessung der Regelleistungen nach dem SGB II mit einer neuen gesetzlichen Regelung der Zeitarbeit erwähnen, welche aus rein taktischen Gründen von den Sozialdemokraten in die Verhandlungen eingebracht wurde. Natürlich gilt es Verwerfungen in der Lohnpolitik im Bereich der Leih- und Zeitarbeit mit Blick auf die bald eintretende vollständige EU-Freizügigkeit zu verhindern. Gleichzeitig dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Zeitarbeit wie keine andere Branche gering Qualifizierten und Arbeitslosen die Chance zu einem erstmaligen Einstieg bzw. zu einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt eröffnet. Die Union strebt daher hier eine Lösung an, die die tarifpolitische Verantwortung von Gewerkschaften und Arbeitgebern wahrt.
Hinsichtlich Ihrer Bemerkungen zu den Energiekosten darf ich Ihnen mitteilen, dass der Hartz-IV-Empfänger neben dem Regelsatz auch die Kosten für die Wohnraummiete und die Heizkosten erstattet bekommt. Die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung werden künftig von den Kommunen im Rahmen der „Kosten der Unterkunft“ (KDU) übernommen.
Richtig ist, dass die allg. Energiepreise – auch Strom – in der Vergangenheit angestiegen sind. Gleiches wird vermutlich in der Zukunft eintreten. Unter den steigenden Energiepreisen haben die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch gleichermaßen zu kämpfen wie ein Hartz-IV-Empfänger. Auch die Menschen mit einem geregelten monatlichen Einkommen müssen aufgrund der hohen Energiepreise an anderen Stellen haushalten bzw. mit ihrem Geld sparsam umgehen. Gleiches gilt für die Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Der Regelsatz stellt eine sog. Pauschale dar, d. h. auch von einem Hartz-IV-Empfänger wird erwartet, dass er, sofern die Energiepreise für Strom steigen, an anderen Stellen mit den ihm zur Verfügung stehenden Geldleistungen sparsam und wohlbedacht umgeht. Daneben werden die Regelsätze in regelmäßigen Abständen an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Hinsichtlich Ihrer pauschalen Aussagen bezüglich der gewährten „Griechenland- Hilfen“ darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich hierbei um einen staatlichen Rettungsschirm durch Bürgschaften handelt. Die sehr harten Sparmaßnahmen in Griechenland – insbesondere im sozialen Bereich – sind Ihnen sicherlich bekannt. Daher möchte ich diese hier nicht nochmals aufführen. Die Euro- Staaten und der Internationale Währungsfonds (IWF) hatten das Sparpaket zur Bedingung für die Finanzhilfen gemacht. Ohne den Rettungsschirm wäre das gesamte europäische Finanzsystem und die Stabilität des Euro in große Schwierigkeiten geraten. Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Arbeitsmarkt wären gefährdet gewesen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier, MdB