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Frage von Jay S. •

Frage an Peter Altmaier von Jay S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Altmaier,

meine Frage richtet sich nicht inhaltlich zu der o.g. Abstimmung, weil ich weiß, dass die Union die Verlängerung der AKW-Laufzeiten befürwortet hat.
Meine Frage richtet sich an das Zustande kommen des Gesetzes. Wie ich beiliegenden Link http://www.fr-online.de/politik/lammert-gibt-koalition-kontra/-/1472596/4794472/-/view/asFirstTeaser/-/index.html entnehme, kritisiert der Bundestagspräsident u.a. das schnelle Gesetzgebungsverfahren und die fehlenden Anforderungen an der Gesetzesarbeit.
Wie konnte dieses Gesetz zustande kommen und wussten die Abgeordneten wirklich über was Sie abstimmen?

Scheinbar hat die Bundeskanzlerin an der Abstimmung nicht teilgenommen, obwohl dies eine wichtige Abstimmung war. Wäre es nicht grundsätzlich besser, wenn Mitglieder der Regierung nicht Mitglieder des Bundestags wären? Ist es nicht gerade einer der Aufgaben des Bundestags die Regierung zu kontrollieren.
Ist es nicht so, dass die Regierungsmitglieder einen zeit intensiven Job haben und sie die Arbeit im Bundestag vernachlässigen?

Thema Thomas Strobl
http://www.sueddeutsche.de/M5e38m/3696122/Nazi-Vergleich-mit-Folgen.html
Ist Herr Strobl als Vorsitzende des Immunitätsauschuss und des Vermittlungsausschusses zurück getreten?
Wenn nein, kann er abgewählt werden?
Ich denke, dass er die Posten nicht behalten darf.

In der Hoffnung auf eine Antwort auf eine zugegeben umfangreiche Anfrage.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. November 2010 zum Thema Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Laufzeiten bei Atomkraftwerken und zur Person Thomas Strobl, MdB, als Vorsitzender des Immunitätsausschusses.

Es ist richtig, dass sich der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert, MdB, kritisch im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken geäußert hat. Ich persönlich kann diese Kritik jedoch nicht nachvollziehen. Die Bundesregierung hatte etwa beim Atomgesetz zusätzliche Beratungszeit angeboten – dies war von den Oppositionsfraktionen ausgeschlagen worden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde insgesamt ordnungsgemäß jedoch zügig durchgeführt.

Leider konnte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei einer Abstimmung nicht anwesend sein, was dringende und unaufschiebbare Gründe hatte und nichts mit dem Abstimmungsgegenstand zu tun hatte.

Historisch betrachtet geht das Gewaltenteilungsprinzip auf die beiden Aufklärer John Locke und Charles des Montesquieu zurück. Die Verteilung der Staatsgewalt auf drei unabhängige Organe – Legislative, Exekutive und Judikative – dient der Machtbegrenzung und Sicherung der Freiheit und Gleichheit. Sie darf jedoch nicht als eine völlige Trennung zwischen den Staatsgewalten verstanden werden. In der heutigen Verfassungswirklichkeit sollte man m. E. eher den Begriff der Gewaltenverschränkung verwenden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das konstruktive Mißtrauensvotum aus Art. 67 GG. Mit der geforderten Mehrheit kann der Bundestag (Legislative) den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin (Exekutive) abberufen. Der Bundeskanzler wird auch vom Bundestag gewählt.

Unser parlamentarisches Regierungssystem hat sich seit Bestehen des Grundgesetzes bewährt – insoweit sollte alles so bleiben wie es ist.

Der baden-württembergische CDU-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete Thomas Strobel hat sich für seine Ausdrucksweise hinsichtlich des Stuttgart 21 Gegners Walter Sittler in der Öffentlichkeit und bei Herrn Sittler persönlich entschuldigt und nach meiner Kenntnis hat Herr Sittler diese Entschuldigung auch angenommen.
Insoweit sehe ich hier keinerlei Bedenken, die Herrn Strobl in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender entgegengehalten werden könnten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB