Werden die Kurzarbeitsgelder für die Veranstaltungsbranche verlängert?
Sehr geehrte Frau Piechotta,
ich denke nicht, dass im März wieder Normalität eintreten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Markus K.
Sehr geehrter Herr K.,
gemeinsam mit unseren Koalitionspartner_innen haben wir uns darauf verständigt, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Wir wollen damit betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und Ihnen und ihren Beschäftigten weiterhin Planungssicherheit in der Corona-Krise geben. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wollen wir auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022 - verlängern. Bis dahin gelten auch die Zugangserleichterungen fort. Auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug (auf 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben, ab dem 4. Monat und 80 % bzw. 87 % ab dem 7. Monat) soll bis 30. Juni 2022 verlängert werden. Die Minijobs sollen anrechnungsfrei bleiben. Wir Grüne haben uns explizit dafür eingesetzt, dass die Rahmenfrist und die maximale Anspruchszeit verlängert werden. Uns ist bewusst, dass die Verlängerung des erleichterten Zuganges sehr kostenintensiv ist. Dadurch werden Spielräume in anderen Politikbereichen geschmälert.
Mit freundlichen Grüßen
Paula Piechotta