Frage an Paul Schäfer von Meral K. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter herr schäfer,
mein anliegen ist wahrscheinlich für sie sehr unbekannt. ich bin schwerbehindert und auf den rollstuhl angewiesen, ausserdem noch alleinerziehende mutter. derzeit wohne ich in einer kleinen kreisstadt. meine jetzige wohnung muss ich aufgeben, da diese mit 682,- eu/mtl. unangemessen hoch ist, was ich auch selbst einsehe. leider war mir das bei einzug nicht bewusst, da wir damals noch eine person mehr waren. nun habe ich eine wohnung im kreis düren entdeckt, die weitaus günstiger ist, jedoch nach aussage des kreises düren diese dennoch zu hoch ist. die höchstgrenze wird um ca. 30 eu überschritten. die wohnung liegt mit 75 qm im vorgegebenen rahmen. ausserdem ist diese behindertengerecht. ich mache derzeit nichts anderes als nach wohnungen in diesem umkreis zu schauen. es gibt keine behindertengerechten wohnungen, die auch vom mietpreis her angemessen nach SGB II bzw. SGB XII sind. gibt es für rollstuhlfahrer keine ausweichenden gesetze? es ist für uns nun mal sehr sehr schwierig einen geeigneten wohnraum zu finden. erst recht nicht, wenn uns das budget nicht zur verfügung steht.
ich muss aus meiner wohnung zum 30.4.09 ausziehen und bin völlig ratlos.
mit freundlichen grüssen
M. Klaas
Sehr geehrte Frau Klaas,
leider kann und darf ich Ihnen als Nicht-Jurist keine verbindliche Antwort geben, zumal der von Ihnen hier beschriebene Sachverhalt eine Unmenge von Details beinhaltet, deren Bewilligungskriterien von den Kommunen festgelegt und auch bezahlt werden. Insofern kann es passieren, dass die Regelungen in Berlin andere sind als in Köln. Die allgemeine Erfahrung zeigt aber, dass ein hoher Teil der Widersprüche und Klagen gegen Leistungsbescheide erfolgreich ist. Bei der Formulierung eines Widerspruchs oder einer Klage, die auf ihren speziellen Fall eingeht, können Sie sich von einer Sozialberatungsstelle kompetent und kostenfrei beraten und unterstützen lassen. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter www.tacheles-sozialhilfe.de .
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Schäfer