Frage an Paul Schäfer von Sebastian P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Schäfer,
ich habe Sie eben zu Abrüstung und Rüstungskontrolle im Bundestag gehört. Dazu frage ich Sie bezüglich des deutschen Verhältnisses zu Atomwaffen, das im Kriegswaffenkontrollgesetz in den §§ 16 und 17 festgelegt wurde. Wie stehen Sie dazu, daß dort im § 17 sehr viele Verbote in Bezug auf Atomwaffen formuliert wurden, im § 16 alle diese Verbote aber aufgehoben wurden, solange die im § 17 verbotenen Aktivitäten innerhalb der Nato stattfinden. Damit wäre für Deutschland die Entwicklung, der Bau, die Stationierung von Deutschen Atomwaffen erlaubt, auch die Kooperation mit anderen Natopartnern bei der Entwicklung, dem Bau, der Stationierung usw. von Atomwaffen - werden Sie dafür eintreten, den auch dem Atomwaffensperrvertrag widersprechenden § 16 des KWKG zu streichen?
Sehr geehrter Herr Pflugbeil,
ich stimme Ihnen zu, dass der §16 Kriegswaffen Kontrollgesetz (KWKG) geradezu symbolisch für die Verrenkungen der Bundesregierung steht, ihre atomare Abrüstungsrhetorik mit der Realität der vorbehaltlosen Unterstützung der nuklearen Teilhabe in Einklang zu bringen. Allerdings trifft es meiner Kenntnis nach nicht zu, dass §16 KWKG generell der Bundesregierung erlaubt, eigene Atomwaffen zu entwickeln und zu stationieren solange dies im NATO-Rahmen erfolgt. Übergeordnet gelten immer noch die Verpflichtungen aus dem WEU-Vertrag bzw. den Protokollen von 1954 keine ABC-Waffen herzustellen sowie die Bestimmungen der §§ 2-4 KWKG über den Umgang mit diesen Kriegswaffen. Richtig ist allerdings, dass §16 KWKG eine Möglichkeit bieten kann, dass deutsche Staatsangehörige an Projekten der NATO mitwirken, in deren Rahmen Atomwaffen entwickelt, hergestellt, verbessert, einsatzbereit oder sicher gehalten werden.
Meine Fraktion, DIE LINKE, hat sich auch in dieser Legislaturperiode immer wieder für einen sofortigen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und eine Beendigung der nuklearen Teilhaben eingesetzt (u. a. in den Bundestagsdrucksachen 16/7791, 16/3280, 16/448, zu finden auf www.bundestag.de ). Auch außerparlamentarisch engagieren wir uns gegen diesen Missstand, der dazu beiträgt, eine wirkungsvolle Umsetzung des Nichtverbreitungsvertrages zu behindern, so z.B. bei den Protesten im vergangenen Jahr in Büchel. Ich kann Ihnen daher versichern, dass DIE LINKE auch weiterhin dafür eintreten wird, eine Beendigung der nuklearen Teilhabe und ein umfassendes Verbot von Atomwaffen in Deutschland zu erreichen und gesetzlich festzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Schäfer