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Frage von Fried-Heye W. •

Frage an Paul Schäfer von Fried-Heye W. bezüglich Soziale Sicherung

Worin besteht ihre in der Vorantwort bekräftigte Kritik an den Hartz-Gesetzen? Insbesondere an den Punkten Hartz I bis III.

´Allgemein versichere ich Ihnen, dass ich die gesamten Hartz-Gesetzgebeung ablehne [...].´

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Weinert,

gerne lege ich Ihnen meine Kritik an den Modulen der Hartz-Gesetzgebung im Einzelnen dar. Vorausschicken möchte ich allerdings, dass es hierbei weniger um Detailfragen geht – das Drehen an einzelnen Stellschräubchen mag die eine oder andere Unzumutbarkeit abmildern; den grundsätzlichen sozialpolitischen Missgriff, den die Hartz-Gesetzgebung als Ganzes darstellt, vermag es nicht auszubügeln: Der Geist, der Entstehung und Durchsetzung der Hartz-Gesetze prägte, ignoriert die vielfältigen Schicksalsschläge und individuellen Notlagen, die Menschen auf Zeit oder dauerhaft von der Solidarität der Gemeinschaft abhängig machen können. Er pflegt stattdessen ein Feindbild des „arbeitsscheuen Gesindels“, dem man die Zeit in der vielzitierten „sozialen Hängematte“ möglichst vergällen müsse, weil es sich sonst darin einrichte.

Dieser unsolidarische, unsoziale und letztlich menschenunwürdige Ansatz steht in deutlichen Widerspruch zu einer verantwortlichen Arbeits- und Sozialpolitik, wie DIE LINKE sie anstrebt.

Was die Module I-III der Hartz-Gesetzgebung im besonderen angeht, so ist zunächst festzustellen, dass sie erklärtermaßen zur Umwandlung sicherer und sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplätze in prekäre und oft unterbezahlte Beschäftigungsformen führen sollten und geführt haben. Besonders Hartz I und Hartz II sind dabei hervorzuheben – Stichworte „Neue Formen der Arbeit“, „Personal-Service-Agenturen“, „Mini- und Midijobs“ sowie „Ich-AG“. In diesem Zusammenhang wurden zudem wichtige Arbeitnehmerschutzregelungen gestrichen.

Auch die unter Hartz I eingeführte Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme neuer Arbeit ist bedenklich, und vom damals groß herausgestellten Grundsatz des „Forderns und Förderns“ wird allzu oft nur er erste Teil bedacht. Das Instrument zur Durchsetzung der „Forderungen“, die Sperrzeit beim Leistungsbezug, ist nach Hartz I verschärft worden und nach Hartz III breiter einsetzbar – gemeinsam mit der Umkehr der Beweislast für Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle ein weiteres Zeichen für den repressiven Charakter des Gesetzeswerks.

Schließlich gibt es den finanziellen Aspekt: Die strengeren Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz III), die Entkopplung verschiedener Leistungen von der allgemeinen Lohnentwicklung (Hartz I) und die Herausnahme von ABM-Teilnehmern aus der Arbeitslosenversicherung (Hartz III) haben mit verantwortlicher Arbeits- und Sozialpolitik nichts, mit Sparbemühungen gerade auf Kosten der Schwächsten dafür sehr viel zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Schäfer