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Frage von andrea w. •

Frage an Paul Schäfer von andrea w. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Schäfer,

ich bewohne eine MIetwohnung in einem kleinen Dorf, das als eigenständige Gemeinde zu einer Verwaltungsgemeinschaft gehört. In meinem Ort gubt es keine weiteren Mietwohnungen. Ich bin alleinerziehend, arbeite im Minijob und habe Ende letzen Monats beim IGZ einen Antrag auf LOS gestellt- nach Prüfung meines Antragea werde ich eine Selbstständigkeit anmelden. Ich beziehe ALG II.

Meine Wohnung wird per Gastank beheitzt und Warmwasser bereitet.

Jetzt soll ich bis zum 30.04.07 meinem Wihnort wechseln in ein 12 km weiter entfernten Ort. Momentan kann ich diese Umzugskosten nicht tragen. Ich habe unangemessen hohe Wohnkosten. Mein Gastank wird in Raten vom Amt bezahlt, und nicht einmalig bei Beschaffung. Meine Tochter hat erhöhtes Einkommen durch Unterhalt. Ich soll ab dem 01.05.07 145,-€ direkt an meinen Gaslieferanten beziehen und 23,- € an meinen Vermieter. Ich habe eine Kaltmiete inkl. BK von 365,-€.
Ein weiterer Nachteil ist die Wohnungsgröße- 104 qm.

Muss ich umziehen? Darf das Amt mich kürzen für die anbsehbare Zeit, da ich spätestens im September eine Selbstständigkeit Vollzeit anmelden werde?

Es wäre schön, baldigst eine Antwort zu erhalten.

Freundliche Grüße
A. Wilhelm

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst bitte ich Sie um Verständnis, erst jetzt aufmerksam geworden zu sein. Leider kann und darf ich Ihnen als Nicht-Jurist keine verbindliche Antwort geben, zumal der von Ihnen hier beschriebene Sachverhalt eine Unmenge von Details beinhaltet, deren Bewilligungskriterien von den Kommunen festgelegt und auch bezahlt werden. Insofern kann es passieren, dass die Regelungen in Berlin andere sind als in Köln. Die allgemeine Erfahrung zeigt aber, dass ein hoher Teil der Widersprüche und Klagen gegen Leistungsbescheide erfolgreich ist. Bei der Formulierung eines Widerspruchs oder einer Klage, die auf ihren speziellen Fall eingeht, können Sie sich von einer Sozialberatungsstelle kompetent unterstützen lassen. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx

Allgemein versichere ich Ihnen, dass ich die gesamten Hartz-Gesetzgebeung ablehne und die Begründungen, die zu Ihrer Entstehung führten, für zynisch halte. Gerade bei den so genannten Kosten der Unterkunft (wir sprechen lieber von Wohnkosten, weil auch Hartz IV-Betroffene wohnen) und der teils brutalen Alltagspraxis einiger Kommunen zur Durchsetzung des Gesetzes, kann hier nicht ernsthaft von einem fördern gesprochen werden.

Mit der Fraktion DIE LINKE haben Sie eine verlässliche Kraft im Bundestag, die konsequent und hartnäckig für die Abschaffung der ungerechten und unsozialen Hartz Gesetze streitet.

Herzliche Grüße
Paul Schäfer