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Frage von Olga R. •

Frage an Paul Schäfer von Olga R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäfer,
ich bin Sehschwerbehindert ich habe 100 % und Buchstaben: B;G;RF;H. Ich bekomme zur Zeit Harz IV und die Stadt Düren verweigert sich mir den Mehrbedarf zu Zahlen. Nach den neuen SBG XII ich habe recht auf Mehrbedarf, aber der Stadt Düren rechnet nach den SBG II. Und ich komme da nicht durch, heisst das ich muss wieder gegen die Stadt Düren klagen? Weil ich habe schon einmal gegen Sie geklagt und ich habe gewohnen. Haben überhaupt Schwerbehinderten auf Ihren Recht oder nicht? Bitte, ich brauche Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen
Olga Reich

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Sehr geehrte Frau Reich,

leider muss ich Ihnen mitteilen dass es wohl tatsächlich so gelagert ist, dass Sie als Bezieherin von Leistungen nach dem SGB II für Ihre Schwerbehinderung mit den Buchstaben B; G; RF und H keinen rechtlich verankerten Anspruch auf Mehrbedarf haben.

Der Mehrbedarf ermittelt sich im wesentlichem aus einer kostenaufwendigeren Ernährung, die bei Ihren „Buchstaben“ im Ausweis leider nicht abzuleiten ist.

Was mich wundert ist, dass sie trotz der schwere Ihrer Behinderung dem SGB II zugerechnet werden, also als erwerbsfähig gelten und nicht dem SGB XII zugeordnet werden.

Aufgrund der besonderen Schwere Ihrer Behinderung würde ich Ihnen jedoch raten, die Einstufung als erwerbsfähig überprüfen zu lassen, da Ihnen nach dem SGB XII tatsächlich Mehrbedarf zusteht und notfalls juristischen Beistand einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Wagner
Wahlkreismitarbeiter
Büro MdB Paul Schäfer