Frage an Paul Schäfer von Olga R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schäfer,
ich habe von die stadt Düren einen Brief erhalten mit dem zusatz Blatt: Übersicht über die Höchstbeträge für Mieten in der Stadt Düren. Da stehen zwei Zeilen eine bis 31.12.1991 und ab 01.01.1992. Aber da wird immer gerechnet mit eine zeile bis 31.12.1991 und das ist Falsch. Die Mietenkosten müssen jetzt abrechnen mit dem ab 01.01.1992. Bitte erklären Sie mir wieso die Stadt Düren berechnet immer noch die Miete bis 31.12.1991 und nicht ab 1. Januar 1992.
Mit freundlichen Grüßen
Olga Reich
Sehr geehrte Frau Reich,
die Wohngeldtabelle der Stadt Düren unterscheidet zwei Kategorien von Wohnungen:. Zum einen die Wohnungen, die bis zum 31.12.1991 bezugsfertig geworden sind und zum anderen die Wohnungen, die ab dem 01.01.1992 bezugsfertig geworden sind. Es geht in der Tabelle nicht darum, wann Sie in die Wohnung eingezogen sind, sondern wann das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, gebaut wurde.
Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, die nach dem 01.01.1992 bezugsfertig wurde und Sie den niedrigeren Satz einer Wohnung bekommen, die vor dem 31.12.1991 bezugsfähig wurde, so können Sie dagegen Einspruch erheben. Wie lange Sie selber in dieser Wohnung wohnen ist unwichtig, wichtig ist bei der Wohngeldtabelle nur, wann das Haus in dem sich die Wohnung befindet, gebaut wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Schäfer MdB