Frage an Paul Nemeth von Hansjürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr.: Grundsteuerregelung nach Immobilienverkauf
Nach dem Verkauf einer Immobilie erhält der Verkäufer bis Ende des Kalenderjahres die Rechnung für die Grundsteuer. Nach Anfrage im Rathaus L.-Echterdingen bekam ich die Auskunft, dass die vom Gesetzgeber so gergelt ist. Aus meiner Sicht ist dies nicht rechtens, da der Käufer logischerweise dafür aufkommen muss.
Würde man diese Regelung auf den PKW übertragen, müsste der Verkäufer die Kfz.-Steuer bis Ende des Jahres noch bezahlen. Ein Unding!.
Herr Nemeth,
ich bitte Sie um Aufklärung, warum es eine solche unrealistische Regelung gibt, die beim Karlsruher Verfassungsgericht sicher nicht standhalten würde.
Mit freundlichen Grüssen
Hansjürgen Scholz
27.9.12
Sehr geehrter Herr Scholz,
herzlichen Dank für Ihre Mail und Ihre Frage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich über das Portal „Abgeordnetenwatch“ direkt keine Fragen beantworte, da mir ein direkter Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist.
Ich bitte Sie deswegen, sich unter Angabe Ihrer Postanschrift und ggf.
Ihrer E-Mail Adresse an mein Abgeordnetenbüro zu wenden. Gerne beantworte ich dann Ihre Frage im direkten Austausch mit Ihnen.
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Paul Nemeth