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Frage von Walter T. •

Frage an Paul Nemeth von Walter T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Nemeth!

Folgende Ausführungen und meine Frage dazu mit der Bitte um Stellungnahme, da ich mit meinem Anliegen von Frau Kurtz aus meinem Wahlkreis Herrenberg/Leonberg bisher keine Antwort erhalten habe :

Lebensarbeitszeitverlängerung für Polizeibeamte!

Ich bin Polizeibeamter im mittleren Dienst des Landes-Baden-Württemberg. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass nach der Landtagswahl 2006 und trotz aller Dementi von Herrn MP Oettinger die Lebensarbeitszeit für Berufsfeuerwehr und Polizei über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll.

Hierzu stelle ich fest, dass auch ich nicht die Augen vor der Bevölkerungsentwicklung verschließe, jedoch gibt es in Polizeikreisen auch Mitarbeiter, welche wie ich kurz nach dem 14.Lebensjahr in das Berufsleben eingetreten sind.

Dies würde bedeuten, dass ich /wir u.a.im Jahr meiner/unserer regulären Zurruhesetzung im Jahr 2010 über 45 Arbeitsjahre und bei einer Verlängerung sogar auf nahezu 47 Arbeitsjahre kommen würden.

In der heutigen Zeit haben statistisch gesehen 2 Berufstätige Probleme , insgesamt auf eine solche Lebensarbeitszeit zurückblicken zu können !

Nun zu meiner Frage: Werden sie sich in ihrer Partei im Falle einer noch dementierten Lebensarbeitszeitverlängerung für "besondere Berufsgruppen" dafür einsetzen, dass wie im Sozialrentenrecht auch, nach 45 nachgewiesenenen Arbeitsjahren Schluß ist??

Ihrer Antwort sehe ich und auch meine jahrgangmäßig betroffenen Kollegen mit großem Interesse entgegen!

MFG
Walter Thüringer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thüringer,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Lebensarbeitszeit bei Polizeibeamten.

Wenn wir die demographische Entwicklung in unserem Land betrachten, sind zwei Punkte zu unterstreichen: 1) Mit jeder Generation erhöht sich die Lebenserwartung eines Menschen um ca. 3 Jahre. 2) Es werden immer weniger Kinder geboren. Daraus folgt, dass wir spätestens in 15-20 Jahren einen Arbeitskräftemangel in Deutschland haben werden, weil die geburtenstarken Jahrgänge dann in Rente sind und keine jungen Menschen mehr in den Arbeitsmarkt nachrücken. Die logische Konsequenz aus beidem ist, dass wir die Lebensarbeitszeit insgesamt erhöhen müssen.

Das gilt auch für Beamte und auch für Polizeibeamte. Der Ministerpräsident hat hier in der Vergangenheit die Erhöhung der Lebensarbeitszeit um ein Jahr nicht ausgeschlossen. Abhängig ist diese Erhöhung von verschiedenen Faktoren, etwa der Entwicklung des Arbeitsmarkts und des Haushalts. Eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte, die bereits 45 Dienstjahre tätig waren, halte ich allerdings für falsch und ist meines Wissens nach nicht im Gespräch. Wie Sie richtig bemerken, lässt das Sozialrecht den Rentenbezug nach 45 Beitragsjahren unabhängig vom Alter zu. Solange diese Regelung in diesem Bereich gilt, muss sie meiner Ansicht nach sinngemäß auch für das Pensionsrecht der Beamten gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Nemeth