Frage an Paul Nemeth von Markus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Unsere Gesellschaft ist im Umbruch, viele Menschen verdienen weniger als vor einigen Jahren, die Realeinkommen sinken. Warum sind die Parlamente hier eine Ausnahme? Können nicht die Diäten, Staatsekretär und Minsterbezüge an einen Index gekoppelt werden. Dieser Index kann sich etwa aus den realen Lohn und Gehalterhöhungen der Arbeiter und Angestellten, der Rentenerhöhung und der Besoldung der Beamten anlehnen. Abgeordnete und Minister sollen auch in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Damit entfällt die unnötige und teuere (Über)Versorgung. Damit wäre auch der Vorwurf vom Tisch, die da oben haben eine Selbstbedienungsmentalität. Dann wären die Paralmente auch wieder ein Spiegel unserer Gesellschaft.
Sehr geehrter Herr Schmitt,
ich habe Ihre Anmerkungen zu Abgeordnetendiäten und Minister- bzw. Staatssekretärseinkommen mit Interesse gelesen
Wir müssen, wenn wir über Politikereinkommen sprechen, grundsätzlich zwischen Abgeordnetendiäten und Bezügen von Ministern und Staatssekretären unterscheiden.
(1) Minister und Staatssekretäre sind beamtet, ihr Einkommen richtet sich damit nach Besoldungsgruppen, die beamtenrechtlich festgeschrieben sind, wie das bei allen anderen Beamten auch der Fall ist. Dadurch findet die Entwicklung ihrer Einkommen im Rahmen der Entwicklung der Beamtenbesoldung insgesamt statt.
(2) Über die Höhe von Abgeordnetendiäten entscheidet das jeweilige Parlament selbst. Der Vorwurf einer "Selbstbedienungsmentalität" ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht angemessen. Langfristig betrachtet sind die Abgeordnetendiäten in den deutschen Parlamenten nicht stärker angestiegen als die übrigen Durchschnittseinkommen. Auch im internationalen Vergleich liegen deutsche Parlamentarierbezüge im Mittelfeld. Ich gebe Ihnen Recht, dass man dem angesichts dieses Mechanismus leicht entstehenden Vorwurf der "Selbstbedienungsmentalität" entgegentreten könnte, indem man die Entwicklung der Diäten -wie Sie vorschlagen- indexiert. Überlegungen dazu existieren seit vielen Jahren.
Was allerdings die wenigsten wissen: Im Mai 1958 wurde eine Koppelung der Abgeordnetendiäten für den Bundestag an die Entwicklung der Beamtenbesoldung eingeführt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage vom 5. November 1975 hat jedoch jede automatische Koppelung von Abgeordnetendiäten an andere Einkommensentwicklungen untersagt. Dem Urteil zufolge wäre ein solches Vorgehen ein Versuch, "das Parlament der Notwendigkeit zu entheben, jede Veränderung in der Höhe der Entschädigungen im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbstständigen politischen Frage zu entscheiden." Deshalb kann über Diäten nur vom Parlament selbst entschieden werden. Alle anderen Verfahren sind nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Ich habe mich in der Vergangenheit selbst dafür ausgesprochen, Diäten von einer unabhängigen Kommission festlegen zu lassen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eindeutig und lässt kaum Spielraum.
Ich stimme Ihnen zu, was den Reformbedarf auf dem Feld der Altersversorgung und Übergangsgelder für Abgeordnete und Regierungsmitglieder angeht. Hier müssen Wege gefunden werden, um Doppelversorgung und unangemessen hohe Übergangsgelder einzuschränken und Abgeordnete in die ihre Rentenfinanzierung einzubinden. Hierfür werde auch ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Paul Nemeth