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Paul Lehrieder
CSU
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Frage von Ines E. •

Frage an Paul Lehrieder von Ines E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

Hartz4 wirkt wie tagtägliches Mobbing, es macht krank, oft arbeitsunfähig. Das Althausmodell entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Existenzgründer, Freischaffende, Studenten... von Bürokratie. Der errechnete Betrag liegt unter dem steuerlichen soziokulturellen Existenzminimum, aber er könnte eine freiheitlich-demokratische Grundordnung absichern, in der jeder Bürger in Menschenwürde leben und arbeiten kann.

Was ist Ihre Meinung zu einer repressionsfreien Grundsicherung? Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Arbeit/fair bezahlte Arbeit

Wie ist Ihre Position zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?

Freundliche Grüße Ines Eck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Eck,

für Ihre E-Mail zum vom thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus entwickelten so genannten Solidarischen Bürgergeld danke ich Ihnen sehr herzlich.

Das Althaus-Modell geht davon aus, dass alle Menschen gerne und freiwillig arbeiten, auch wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Ein Erwachsener würde 800 Euro vom Staat bekommen, abzüglich 200 Euro für eine Kranken- und Pflegeversicherung, der Rest wäre frei verfügbar. Verbunden ist das Konzept mit einer Umgestaltung in der Steuer- und Sozialpolitik. Finanziert werden soll das Konzept durch die Besteuerung
des Einkommens.

Das Althaus-Modell würde dem Staat jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro verursachen. Das heutige System kostet den Staat durch die Zahlung von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen dagegen 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus günstiger als das heutige System. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat das Konzept von Dieter Althaus nachgeprüft und kommt zur Feststellung, dass es finanzierbar wäre.

Meiner Meinung nach hat das Modell allerdings deutliche Schwächen:

Ein individueller Rechtsanspruch ohne Bedürftigkeitsprüfung gibt dem Betroffenen zwar Sicherheit, verhindert aber, dass sich der Betroffene durch Eigeninitiative nach Möglichkeiten umschaut, seinen Lebensunterhalt durch eigene Mittel zu bestreiten.

Damit besteht die Gefahr, dass sich insbesondere Personen, die schon in zweiter oder dritter Generation von Sozialhilfe bzw. ALG II leben, endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückzuziehen. Der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit würde sinken.

Auch der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung kann nicht durchgesetzt werden. Die Mittel werden von der Solidargemeinschaft aufgebracht. Einerseits gilt es, Missbrauch zu verhindern, andererseits aber auch das Vertrauen in die Notwendigkeit der bewilligten Mittel in der Bevölkerung sicherzustellen.

Gegenleistungen dürfen erwartet werden. Es wäre für die Solidargemeinschaft nicht nachzuvollziehen, warum ein Arbeitsloser in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit nicht an Weiterbildungen teilzunehmen braucht, die zu einer schnelleren Wiedereinstellung des Arbeitssuchenden führen könnte.

Wir sind hier sicherlich noch nicht am Ende der Meinungsbildung angelangt und werden die Thematik innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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