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Paul Lehrieder
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Frage von Franz D. •

Frage an Paul Lehrieder von Franz D. bezüglich Bundestag

Warum wird nicht endlich ein neues, sofort wirksames und gültiges Wahlgesetz zur richtigen, gesetzlichen Verkleinerung der Zahl der Bundestagsabgeordneten beschlossen? Das ist ein Skandal!

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Sehr geehrter Herr Döring,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse am Wahlrecht für den Deutschen Bundestag.

Der Deutsche Bundestag hat bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Anzahl der im Deutschen Bundestag vertretenen Abgeordneten nicht weiter anwachsen darf bzw. die Anzahl der Abgeordneten zwingend reduziert werden muss.

Das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl insgesamt sollte bei der Reform nicht zur Disposition stehen. Um die Größe des Deutschen Bundestages dauerhaft zu reduzieren, haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende Vereinbarungen geeinigt, die im Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen worden sind und in zwei Stufen vollzogen werden sollen:

1. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt zur Bundestagswahl 2021 unverändert bei 299. Der erste Zuteilungsschritt wird ab der Bundestagswahl 2021 im geltenden Wahlrecht derart modifiziert, dass er eine teilweise Verrechnung von Überhang mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht und zugleich eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet. Ab der Bundestagswahl 2021 bleiben bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bis zu 3 Überhangsmandate unausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt ein Vollausgleich.

2. Zur Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert, Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet. Bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben.

Diese Maßnahmen führen in Kombination dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Danach wären mit dem Wahlergebnis von 2017 sechzig Abgeordnete weniger, also statt 709 nur 649 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.
Der Unionsfraktion ist die Entscheidung für eine Wahlkreisreduzierung nicht leichtgefallen, da unsere überwiegend direkt gewählten Mitglieder fest vor Ort verankert sind und (noch) größere Wahlkreise den Austausch vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern erschweren.

Darüber hinaus wurde die Einsetzung einer Reformkommission beschlossen. Sie befasst sich mit der Frage der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, der Dauer der Legislaturperiode und anderen Fragen. Die Kommission soll im Lichte aktueller Urteile verfassungsgemäße Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln. Die Reformkommission setzt sich aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie weiteren Mitgliedern zusammen.
Die Kommission soll ihre Ergebnisse spätestens bis zum 30.06.2023 vorlegen. Zur Vorbereitung der Einsetzung der Kommission wird die Koalition zeitnah das Gespräch mit allen im Bundestag vertretenen Fraktionen suchen.

Sehr geehrter Herr Döring, ich hoffe sehr, dass sich diese drei Stellschrauben der Wahlrechtsreform ergänzen und in ihrer Wirkung zu einer Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten führen.

Mit freundlichen Grüßen nach Röttingen

Paul Lehrieder MdB

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