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Paul Lehrieder
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Frage von Jan S. •

Frage an Paul Lehrieder von Jan S. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Lehrieder,

ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.

Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.

Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.

Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.

Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?

Jan Sass

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sass,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich habe großes Verständnis für die von Ihnen geschilderten Probleme und kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Allerdings ist Voraussetzung für die staatlichen Corona-Unterstützungsmaßnahmen, dass bei den Antragsstellern der überwiegende Teil der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit stammt. Damit soll die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Soloselbständigen gesichert werden, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Bei privaten Ferienhausvermietern gibt es demnach offensichtlich trotz allen Belastungen noch andere, überwiegende Einkünfte zur Existenzsicherung.

Wir haben als Tourismuspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Beginn der Corona-Pandemie intensive Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Tourismuswirtschaft und auch von Ferienhausanbietern geführt, so z.B. zuletzt mit dem Deutschen Ferienhausverband beim Fachgespräch des Tourismus-Ausschusses des Deutschen Bundestages zum Neustart des Tourismus, und eingehend deren problematische Situation erörtert. Dabei wurde u.a. auch gefordert, die Vermietung von Ferienwohnungen im Nebenerwerb beim geplanten Härtefallfonds zu berücksichtigen, dessen Einzelheiten von den jeweiligen Bundesländern festgelegt werden. Vielleicht könnte dies eine Möglichkeit sein, hier doch noch eine Unterstützung zu erhalten.

Ansonsten gehen wir davon aus, dass Ferienhäuser und Ferienwohnungen zu den besonders nachgefragten Unterkunftsbereichen bei den jetzt wieder schrittweise möglichen touristischen Reisen in Deutschland zählen werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg

Paul Lehrieder MdB

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