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Paul Lehrieder
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Frage von Rainer G. •

Frage an Paul Lehrieder von Rainer G. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Es haben sich ja nun offensichtlich viele an der Beschaffung der Masken bereichert. Aber warum bereichert sich der Bund jetzt auch noch daran, indem er die Not der Leute ausnutzt und für die Masken den vollen Mehrwertsteuersatz erhebt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gaiß,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihren Unmut über das Verhalten einiger Mandatsträger bei der Beschaffung von Schutzausrüstung sehr gut nachvollziehen und finde eine solche Vorgehensweise beschämend, besonders vor dem Hintergrund der enormen Herausforderung, die die Coronapandemie an uns alle stellt.

Ihre Einschätzung, der Bund bereichere sich durch den Verkauf von Schutzmasken, teile ich hingegen nicht. Die Bundesregierung unternimmt insgesamt enorme finanzielle Anstrengungen, um die Folgen der Pandemie für unsere Bevölkerung abzufedern. Die geplante Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro ist die mit Abstand höchste jemals geplante Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Geleistet wird damit eine historische Unterstützung - unter anderem durch aufgestockte Unternehmenshilfen (plus 25,5 Mrd. Euro), mehr Mittel für die Impfstoffbeschaffung (plus 6,2 Mrd. Euro) und höhere Kompensationen für die Krankenhäuser (plus 1,5 Mrd. Euro).

Auch bei der Anschaffung von Schutzmasken versucht die Bundesregierung, vielen Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme zu greifen: Mit der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung wurde die Abgabe von FFP-2 Masken an Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Covid-19 geregelt. Dabei werden die betroffenen Personen anhand der Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfasst. Der G-BA hat in seiner Auswertung anhand von Studien erfasst, bei welchem Alter bzw. welchen Vorerkrankungen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf stark erhöht ist. Auf dieser Grundlage erhalten neben allen Personen über 60 Jahren auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, die in § 1 Abs. 1 der Verordnung aufgelistet sind, gegen Vorlage eines zugesandten Vouchers gegen einen Selbstkostenpreis von je zwei Euro jeweils sechs Masken (zwei Mal plus drei Masken, die bereits im Dezember 2020 ausgegeben wurden) bei der Apotheke. Von dieser Regelung sind insgesamt circa 34,1 Millionen Personen als Anspruchsberechtigte umfasst.

Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, ergänzend zu den bereits ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen und Menschen über 60 Jahren und der bundesinternen Verwendung durch Bundesbehörden, nachfolgende Gruppen unentgeltlich mit Schutzmasken aus Beständen des Bundes zu unterstützen:
Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (besondere Wohnformen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, sonstige ambulante Angebote im Wohnbereich, Werkstätten für behinderte Menschen, tagesstrukturierende Angebote) (ca. 40 Mio. Partikelfiltrierende Halbmasken (PfH)); wohnungslose Menschen (ca. 10 Mio. PfH); Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben (ca. 15 Mio. PfH für rund 150.000 Berechtigte); Kreise und kreisfreie Städte zur lokalen Versorgung (ca. 200 Mio. OP-Masken).

Daneben erhalten wie bereits erwähnt Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen nach dem SGB II individuell jeweils 10 PfH im Wege einer Bezugsberechtigung.
Im Rahmen des Sozialschutzpakets III haben wir darüber hinaus im Februar 21 bereits eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro für Grundsicherungsbezieher und einen Kinderbonus in gleicher Höhe auf den Weg gebracht, mit dem Mehraufwendungen infolge der COVID-19-Pandemie wie z.B. für Schutzmasken finanziert werden können.

Sehr geehrter Herr Gaiß, eine generelle Mehrwertsteuerbefreiung, zusätzlich zu den vielen aufgezählten Maßnahmen, halte ich daher nicht für notwendig.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen nach Höchberg

Paul Lehrieder

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