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Paul Lehrieder
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Frage von Franz-Xaver K. •

Frage an Paul Lehrieder von Franz-Xaver K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

durch Zufall stiess ich heute auf folgenden Artikel im Angebot des Spiegel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html [zur Reform des Sexualstrafrechts, Anm. d. Red.]

Der in diesem Artikel beschriebene Sachverhalt, hat mich so entsetzt, dass ich tatsaechlich den entsprechenden Entwurf nachschlug um sicherzugehen, dass hier keine Uebertreibung vorliegt ( http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603439.pdf ).

Es ergaben sich fuer mich foglende Frage:
Welche Gruende fuehren Sie an, einvernehmlichen Sex zwischen 17-jährigen zu kriminalisieren?

Nach der neuen Formulierung des Paragraphen macht JEDER sich strafbar, der eine sexuelle Handlung mit einem 17-jaehrigen Jugendlichen. In der Begruendung wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass es kein Mindestalter auf der Taeterseite gibt.
Im Klartext:
Wenn es zu einvernehmlichen Sex zwischen zwei Jugendlichen kommt, landen BEIDE auf der Anklagebank.

Leider konnte ich nach einstuendigem Studium der Gesetzesvorlage nur diesen einen Punkt verifizieren, jedoch scheint an den Ausfuehrungen des zitierten Spiegel-Berichts etwas wahres zu sein. Dies fuehrt mich zu weiteren Fragen:
1) Wie koennen Sie subjektive Tatbestaende ("aufreizende Posen", "scheinbar unter 18") verantworten?
2) Wie verhindern Sie die Kriminalisierung von Familienalben, die natuerlich auch leicht bis garnicht bekleidete Babies zeigen?
3) Empfinden Sie diese Vorlage nicht als einen sehr harten Eingriff in die Selbstbestimmung, da sie selbstbestimme sexuelle Handlungen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres legal nicht moeglich macht?

Das Argument der EU-Rahmenvorlage wurde schon im Spiegel-Artikel entkraeftet, also bitte ich Sie dieses ebensowenig vorzubringen wie den Hinweis auf den (hoffentlich) gesunden Menschenverstand des Richters. Denn ich persoenlich moechte nicht, dass das Leben meines Kindes vom ´goodwill´ eines Richters abhaengt, nur weil es sexuellen Handlungen nicht bis zur Volljaehrigkeit der Partners warten wollte.

Mit freundlichen Gruessen
Xaver Kober

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kober,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de zur geplanten Sexualstrafrechtsreform und einer von Ihnen befürchteten „Kriminalisierung von Jugendsexualität“.

Mit dem Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts soll ein Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Bekämpfung von Jugend- und Kinderpornographie umgesetzt werden. Das von Ihnen angesprochene Gesetzgebungsvorhaben wird bereits seit Monaten im Bundestag beraten und ist zum heutigen Zeitpunkt noch immer nicht abgeschlossen. Es wird nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge vermutlich noch erhebliche Änderungen erfahren, die zum Teil auch die von Ihnen angesprochenen Punkte betreffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB

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